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Arbeitszeiterfassung

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thisisntamerica
Feb 2023 bearbeitet

Hallo..... Ich recherchiere schon seit Dezember und erhalte auf unterschiedlichen Seiten genau gegenteilige Information. Einerseits lese ich, dass der BR nur ein Mitbestimmungsrecht bei der Art des Erfassungssystems hätte, jedoch kein Initiativrecht den AG überhaupt anzustoßen, ein System einzuführen bzw. eine Neuregelung bzgl. der Arbeitszeiterfassung vom AG zu erwarten und auf anderen Seiten lese ich genau das Gegenteil...Mitbestimmung ja, Initiativrecht nein... Ich weiß nicht, auf welche Quellen ich mich da verlassen kann, daher frage ich nach euren Erfahrungen diesbzgl.? Unser AG versperrt sich zu dem Thema nämlich.. aus deren Sicht hat das "gute Gründe", da ein viertel der Belegschaft momentan mehr arbeitet, als im Vertrag vereinbart und als sie bezahlt/ausgeglichen bekommen. Ein Teil der Belegschaft, denen ein System dann zu gute kommen würde, beschwert sich bei uns im BR darüber, dass nichts eingeführt wird und das Thema vom AG unterm Tisch gekehrt wird. Ich weiß durch die widersprüchlichen Quellen leider nicht, ob wir da einen direkten Vorstoß wagen können.

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Community-Antworten (5)

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RudiRadeberger

06.02.2023 um 10:51 Uhr

Nachdem im AV offenbar eine Arbeitszeit vereinbart wurde...wird die nirgends erfasst?

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lolium

06.02.2023 um 10:59 Uhr

Hier eine seriöse Quelle:

BAG, 1 ABR 22/21 vom 13.09.2022:

"Leitsatz

  1. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) eine von den Vorgaben in Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abweichende Regelung getroffen hat.

  2. Dem Betriebsrat steht kein – über einen Einigungsstellenspruch durchsetzbares – Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Arbeitnehmer erfasst werden soll."

Das gesamte Urteil zum nachlesen hier:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/

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thisisntamerica

06.02.2023 um 11:09 Uhr

@RudiRadeberger: Im Arbeitsvertrag gibt es nur eine vereinbarte Gesamtstundenzahl pro Woche. Die wird in der Praxis jedoch in Vertretungssituationen (Krankheit, Urlaub) nicht eingehalten, weil sie den (mündlichen) Vorgaben vom AG der zu besetzenden Bürozeit widersprechen. Das ergibt ca. 3-4 Std. mehr für die Betroffenen pro Woche, die sie nicht ausgeglichen bekommen. Daher die Beschwerden dieser Kollegen beim BR..

@lolium: Danke, das hilft mir ungemein weiter!!

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ganther

06.02.2023 um 12:59 Uhr

Das Urteil des BAG macht ja klar dass es kein Initiativrecht bzgl der elektronischen Erfassung gibt, nicht aber dass es gar keins geben würde. Entsprechend ist dass der BR nicht die Form vorgegeben kann

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DummerHund

06.02.2023 um 13:16 Uhr

Wenn ihr den AG schalten und walten lasst wie er will, ist das kein Problem wie die Arbeitszeit erfasst wird, sondern eher das es zu diesen Umstand kommt. Stehen die Arbeitszeiten fest und es besteht einen Einsatz-/ Schichtplan, kann der AG diesen nicht einseitig ändern. Hier seit ihr in der Mitbestimmung

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