Erstellt am 21.11.2016 um 21:58 Uhr von gironimo
Wie die Zeit erfasst wird, kann der AG nicht selbst entscheiden. Das Formular ist mitbestimmungspflichtig.
Damit der BR tatsächlich seine Aufgaben aus dem § 80 Abs. 1 BetrVG wahrnehmen kann, braucht er Informationswerte, die aussagekräftig sind. Und es kann nicht nur um die Tage gehen, an denen über 8 Stunden gearbeitet wurde, sondern es muss ja belegt werden, wie der Durchschnitt von 8 Stunden erreicht wird.
Besser wäre natürlich, wenn Ihr den AG eine elektronische Zeiterfassung schmackhaft machen könnt. Es erscheint ja so, dass es mit der Vertrauensarbeitszeit vielleicht doch nicht so funktioniert, wie es der AG gerne glauben machen möchte.