Ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu ungleicher Bezahlung bei gleicher Arbeit. So verdient ein Kollege aus einer Abteilung unserer Firma im Monat ca. 400€ weniger als seine Kollegen in der gleichen Abteilung die auch die gleichen Arbeiten machen.
Zustande gekommen ist das so, das der betroffene Kollege vor ca. 3 Jahren für eine andere Abteilung zu einem Festgehalt eingestellt wurde. Diese Arbeit war aber nichts für ihn und so hat man sich beiderseitig darauf verständigt ihn in die neue Abteilung zu versetzen. Das die Kollegen in der neuen Abteilung mehr Geld bekommen als er war ihm von Anfang an klar, jedoch ist es bei uns im Betrieb so, das einmal im Jahr eine Lohnerhöhung bzw. Lohnangleichung stattfindet, damit auch "neue" Kollegen nicht ewig hunderte Euro weniger verdienen als die "alten". Nun ist er bei dieser Lohnangleichung aber bereits das zweite mal leer ausgegangen. Und das unbegründet, ihm wurde immer wieder gesagt das an seiner Arbeit nichts zu bemängeln sei. Heißt, er hat zwar wie alle anderen Kollegen auch eine Lohnerhöhung von 3% erhalten, die große Differenz von 400€ ist aber nach wie vor da, obwohl ihm von seinem Bereichsleiter stets versichert wurde, man werde sich für ihn bei der Geschäftsleitung einsetzen, damit er angeglichen wird.
Die Frage die sich mir nun stellt ist was wir als BR effektiv tun können um diesem Kollegen zu helfen? Mein erster Schritt wäre Einsicht in die Gehaltslisten der entsprechenden Abteilung zu fordern um selber zu sehen ob der Fall dann auch wirklich so ist wie er uns bislang dargelegt wird.
Aber wie geht es dann weiter? Worauf kann man sich berufen um dem Kollegen zu helfen? Gleichbehandlungsgrundsatz?
Schon mal vielen Dank an euch.
Community-Antworten (1)
01.03.2016 um 11:22 Uhr
Der AG kann sich in aller Ruhe zurück lehnen. Er weiß, dass der BR für die Höhe des Arbeitsentgelts nicht zuständig ist.
Klar könnt und müsst Ihr auch auf Ungerechtigkeiten und Unkorrektheiten hinweisen - aber dann ist Schluss. Nun kann der Kollegin nur individualrechtlich vorgehen.
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