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Freistellung eines MA ohne weitere Bezahlung?

R
Rapper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

habe gerade einen Anruf eines Kollegen erhalten, der als Schichtleiter in unserem Unternehmen eingesetzt ist. Zum Hintergrund: Besagter Kollege wurde in der Nachtschicht dabei beobachtet, wie er an seinem Schreibtisch geschlafen hat. Diese Info ging an seinen Vorgesetzten und dann zum Personalleiter. Heute gab es ein Gespräch zwischen ihm und dem Personalleiter, in dem er gesagt bekam, dass man mit seiner Arbeit nicht zu frieden ist und keinen Wert mehr auf eine Zusammenarbeit legt. Gleichtzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass er von seiner Arbeit befreit ist, keine Vergütungen erhält und seinen Schlüssel abgeben soll. Die Nachfrage, ob er fristlos Entlassen ist, wurde mit nein beantwortet.

Jetzt meine Frage: Wenn der AG jemand von der Arbeit freistellt, ohne ihn gekündigt zu haben, kann er auch die Bezahlung an denjenigen einstellen? Ist dies rechtens? Wenn der AG jemanden von der Arbeit freistellt, so dass er zu Hause bleiben muß, hat er doch trotzdem die vereinbahrte Bezahlung zu gewähren, oder?

Was soll der BR in dem Fall tun?

Für reichliche Antworten wäre ich dankbar.

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Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

28.09.2009 um 17:09 Uhr

einseitige freistellung von der arbeit entbindet den AG nicht von der pflicht, das arbeitsentgelt des AN weiter zu bezahlen........ eine fristlose kündigung wäre hier wohl auch nicht gerechtfertigt........ auch für eine verhaltensbedingte kündigung wäre eine vorherige abmahnung nötig....

ich frage mich, was der AG wohl damit bezweckt ?

M
McDeere

28.09.2009 um 17:25 Uhr

Es ist völlig richtig, was der kriegsrat in bezug auf die Freistellung schrieb. Bei einseitiger Freistellung bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen. Und nicht nur das, gibt es keinen Grund für die Suspendierung im ungekündigten Arbeitsverhältnis, hat der betroffene AN sogar einen Beschäftigungsanspruch, den auch mittels einstweiliger Verfügung durchsetzen könnte.

Der BR kann im Moment nicht viel machen, außer dem AN anraten sich sofort anwaltlich beraten zulassen. Sollte der AN auch Schnupfen oder Kopfweh haben, wäre ein Besuch beim Arzt ein guter Weg.

In aller Regel wird jetzt bald das Anhörungsschreiben des AG zum Ausspruch der Kündigung beim BR einflattern. Da seit ihr dann gefragt.

D
DocPille

28.09.2009 um 17:51 Uhr

@Rapper

Auf jedem Fall soll der AN morgen wieder seine Arbeitskraft anbieten,könnte sonst vom AG zu seinen Gunsten ausgelegt werden. Unentschuldigtes fernbleiben vom Arbeitsplatz!!

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