Freistellung eines MA ohne weitere Bezahlung?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe gerade einen Anruf eines Kollegen erhalten, der als Schichtleiter in unserem Unternehmen eingesetzt ist. Zum Hintergrund: Besagter Kollege wurde in der Nachtschicht dabei beobachtet, wie er an seinem Schreibtisch geschlafen hat. Diese Info ging an seinen Vorgesetzten und dann zum Personalleiter. Heute gab es ein Gespräch zwischen ihm und dem Personalleiter, in dem er gesagt bekam, dass man mit seiner Arbeit nicht zu frieden ist und keinen Wert mehr auf eine Zusammenarbeit legt. Gleichtzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass er von seiner Arbeit befreit ist, keine Vergütungen erhält und seinen Schlüssel abgeben soll. Die Nachfrage, ob er fristlos Entlassen ist, wurde mit nein beantwortet.
Jetzt meine Frage: Wenn der AG jemand von der Arbeit freistellt, ohne ihn gekündigt zu haben, kann er auch die Bezahlung an denjenigen einstellen? Ist dies rechtens? Wenn der AG jemanden von der Arbeit freistellt, so dass er zu Hause bleiben muß, hat er doch trotzdem die vereinbahrte Bezahlung zu gewähren, oder?
Was soll der BR in dem Fall tun?
Für reichliche Antworten wäre ich dankbar.
Community-Antworten (3)
28.09.2009 um 17:09 Uhr
einseitige freistellung von der arbeit entbindet den AG nicht von der pflicht, das arbeitsentgelt des AN weiter zu bezahlen........ eine fristlose kündigung wäre hier wohl auch nicht gerechtfertigt........ auch für eine verhaltensbedingte kündigung wäre eine vorherige abmahnung nötig....
ich frage mich, was der AG wohl damit bezweckt ?
28.09.2009 um 17:25 Uhr
Es ist völlig richtig, was der kriegsrat in bezug auf die Freistellung schrieb. Bei einseitiger Freistellung bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen. Und nicht nur das, gibt es keinen Grund für die Suspendierung im ungekündigten Arbeitsverhältnis, hat der betroffene AN sogar einen Beschäftigungsanspruch, den auch mittels einstweiliger Verfügung durchsetzen könnte.
Der BR kann im Moment nicht viel machen, außer dem AN anraten sich sofort anwaltlich beraten zulassen. Sollte der AN auch Schnupfen oder Kopfweh haben, wäre ein Besuch beim Arzt ein guter Weg.
In aller Regel wird jetzt bald das Anhörungsschreiben des AG zum Ausspruch der Kündigung beim BR einflattern. Da seit ihr dann gefragt.
28.09.2009 um 17:51 Uhr
@Rapper
Auf jedem Fall soll der AN morgen wieder seine Arbeitskraft anbieten,könnte sonst vom AG zu seinen Gunsten ausgelegt werden. Unentschuldigtes fernbleiben vom Arbeitsplatz!!
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
In unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Bezahlungsanspruch nach Freistellung
Hallo ihr Wissenden, ich habe da mal wieder eine becheidene Frage: Der bisherige BRV wurde bei der letzten BR-Wahl zwar wieder in den BR gewählt, hat aber keine Mandat als BRV mehr und ist auch ni
Neuwahl der Freistellungen
Hallo zusammen, unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
Guten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Überstunden; ein Stundenkonto von 30 Std ohne Bezahlung aufbauen und erst danach die Prozente bzw. Bezahlung - rechtens?
Folgende Frage wir sind ein Betrieb der nicht Tarifgebunden ist.Der Betriebsrat hat festgelegt (obwohl in meinem Vertrag die wöchentliche Arbeitszeit steht 35 Std und dahinter das Überstunden mit 25