Erstellt am 05.10.2006 um 14:05 Uhr von waschbär
nina,
genau deshalb möchte der Ag ja keinen tarfivertrag.
also "nein" ausser AG hat was davon das er ihr mehr geld zahlt
Erstellt am 05.10.2006 um 15:06 Uhr von DocPille
Meiner Meinung nach greift hier das neue AGG(Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vom 18.08.06
Hier mal ein Auszug:
) Benachteiligungsverbot
Nach § 7 AGG dürfen Beschäftigte wegen Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität nicht benachteiligt werden. Geschützt werden nicht nur die Arbeitnehmer und Bewerber, sondern auch Auszubildende, Leiharbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen (insbesondere Heimarbeiter und die ihnen Gleichgestellten), ehemalige Beschäftigte und in beschränktem Ausmaß auch Selbstständige und Organmitglieder (Geschäftsführer und Vorstände). Auf der anderen Seite richten sich Regelungen des Gesetzes an Arbeitgeber als natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister.
Benachteiligungen sind u. a. unzulässig in Bezug auf Bedingungen für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg (vgl. weitere Anwendungsbereiche in § 2 AGG).
Dies gilt für alle Betriebe,ob mit oder ohne Tarif
Erstellt am 05.10.2006 um 15:20 Uhr von waschbär
doc pille,
sollte das AAG greifen, dann hätte AG aber eine Verdammt "Bittere Pille" zuschlucken.
ich würde es gut finden, aber ich glaube kaum das der AG das durch gehen lässt :-)
Erstellt am 05.10.2006 um 15:29 Uhr von DocPille
@Waschbär
Das ist hier die Frage,was macht der Arbeitgeber wenn der AN aufgrund des AGG vors Gericht zieht,klar beschis.... Situation für den AN,aber Nina hat nach einer chance gefragt,da sehe ich die einzige:Mal mit dem AGG winken
Erstellt am 05.10.2006 um 15:58 Uhr von Gast
Funktioniert aber nur wenn der benachteiligte Arbeitnehmer ein weiblicher gelbhäutiger Zentralkongolese mosaischen Glauben ist.
Erstellt am 05.10.2006 um 16:00 Uhr von nina
Hallo DocPille,
die Benachteiligung geschieht ja nicht aus den in §1 genannten Gründen:Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität". Sondern weil der MA höher qualifiziert und Vorsitzende des BR ist. :-)
nina
Erstellt am 05.10.2006 um 16:22 Uhr von DocPille
Nina
Du musst auch den zweiten Absatz lesen,Benachteiligunggen sind unter anderem.....Eischließlich Arbeitsentgeld usw.
Erstellt am 05.10.2006 um 16:26 Uhr von DocPille
Ich hatte gar nicht zu ende gelesen,aber wenn gleiche Arbeit,sollte das auch gleich bezahlt werden.Normal sollte der mit der schlechteren Quali mehr geld bekommen,weil er trotz schlechterer Ausbildung dieselbe Arbeit machen kann.
Wenn jemand BRV ist darf er dadurch keinen finanziellen Vorteil bekommen.
Erstellt am 05.10.2006 um 17:26 Uhr von waschbär
an doc pille,
ich würde dem AN raten vom AGG gebrauch zu machen ein versuch würde nichts schaden.
zu "Wenn jemand BRV ist darf er dadurch keinen finanziellen Vorteil bekommen" finde ich persönlich, "echt" schade .-)
an nina , deine aussage mag stimmen,aber so ist es halt bei uns "kalt,ungerecht und wer nicht klagt bekommt erst recht kein recht" schade ....
Erstellt am 05.10.2006 um 18:21 Uhr von Kölner
@all
Warum - glaubt Ihr - gibt es den § 105 GewO vor allem bei nicht tarifgebundenen AGs?
Erstellt am 06.10.2006 um 21:05 Uhr von Ramses II
"AGG"?
Kaum passt man mal eine Woche nicht auf Euch auf...
Der Arbeitsrichter wird sich vor Lachen in die (äh, was trägt ein Arbeitsrichter eigentlich unter der Robe?)
Erstellt am 06.10.2006 um 23:29 Uhr von Lotte
Ramses,
schön, dass Du wieder da bist.
Es gibt eine Geschichte, in der Mönche besonders witzige U-Wäsche unter ihrer Kutte tragen, aber so wie ich heute erkennen konnte, handelte es sich bei den A-Richtern um Straßenkleidung.
Waschbär,
mit dem AGG wirst Du wohl nur Chancen haben, wenn das Alter, Hautfarbe, Geschlecht o.ä. ein Grund für die unterschiedliche Bezahlung ist.
Erstellt am 07.10.2006 um 06:29 Uhr von waschbär
an Lotte,
das wollte ich damit sagen, es gibt keine "gerechte" bezahlung ohne tarif ausser mann hat eine AT stelle und ist GF :-)
Erstellt am 07.10.2006 um 09:04 Uhr von Kölner
@waschbär
Seit wann ist ein TV gerecht? Er trifft lediglich Regelabsprachen, die weder gerecht noch fair sein müssen.
Ich kenne mindestens vier "soziale Betriebe", die mit einer eigenen Entgelt-Systematik wesentlich mehr "Gerechtigkeit" geschaffen haben als alle Gewerkschaften zusammen.
Wenn man dann noch ins Kalkül zieht, was z.B. Ver.di gerade mit ihren AN hinsichtlich der Altersvorsorge macht, kann einem doch nur schlecht werden...
Erstellt am 07.10.2006 um 09:31 Uhr von waschbär
@ Kölner,
natürlich ist ein TV, nicht immer unbedinngt besser als "freie Verhandlungen" ABER das ist auch immer eine frage wie gut ist der BR oder der AN.
Und da liegt ja , bezogen auf die BR´s im Forum der Hase im Pfeffer..... ohne TV würden die ja noch mehr "Fragen" haben :-)
In der Regel scheint ja bei einigen überhaupt nichts geregelt zu sein.
Das mit Ver.di wundert mich gar nicht habe mal einem BR, gesprochen...... Die sind da auch nicht grade auf Rosen gebettet ! Wieso sollte auch grade Verd.di ein " BR/AN freundlicher AG sein
:-)
Erstellt am 07.10.2006 um 09:42 Uhr von Lotte
Kölner,
wie gerecht kann ein TV in einem Bereich sein, in dem nur 10% der Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert sind?
Erstellt am 07.10.2006 um 10:41 Uhr von Kölner
@waschbär
Ich bin zwar nicht generell in einer "Stimmung gegen die Gewerkschaft" jedoch sträubt sich in mir etwas, wenn ich die Hilfe eines mitunter unsozialen Konzerns "erbetteln" soll, damit dieser mir dann im Rahmen von "Klassenkampfparolen" einen Tarif abschließt, den ich letztendlich noch nicht einmal (logisch) nachvollziehen kann.
Beispiele:
- Der TVöD lässt Monat für Monat immer mehr erkennen, wer wie und in welcher Richtung verhandelt hat: Die Protokollnotizen sprechen da Bände; zumal sie auch heute noch stetige redaktionelle Veränderungen erfahren.
- Die IGM hat den Betriebsparteien in einigen TVs Öffnungsklauseln hinterlassen, deren weitreichende Bedeutung kaum je ein BR überschauen kann.
- Der Marburger Bund lässt sich für einen Stände-TV feiern, in dessen Folge z.B. in D'dorf oder Duisburg und Hamburg knapp 70 Ärzte weniger beschäftigt werden.
Ich habe auch keine Lösung hinsichtlich der "Krise der Gewerkschaft", doch mich dünkt, dass sie in Bälde so geschrumpft sein werden, dass Sie weder streik- noch tariffähig sein werden.
Achja: "Solidargemeinschaft" hilft als Kommentar dazu auch nicht; ein "Prosit" auf das Kapital schon eher!
Erstellt am 07.10.2006 um 10:45 Uhr von Lotte
Kölner,
wenn das so ist, dann werden TV nicht mehr durch Arbeitskampf ermöglicht, sondern arten aus in "kollektive Bettlerei"
Spätestens dann muss GesG sich seiner Pflicht aus der Verfassung wieder bewusst werden. Aber ob das zu mehr als "Mindestlöhne" reicht, wage ich zu bezweifeln.
Erstellt am 07.10.2006 um 10:47 Uhr von Kölner
@Lotte
Unsere gute, deutsche Verfassung wird da wohl nur noch wenig retten oder helfen; eher schon die Europäische Sozialcharta. Aber die ist ja ja nur in Teilen ratifiziert.
Erstellt am 07.10.2006 um 10:55 Uhr von Lotte
Kölner,
Immerhin ist das BetrVG aus der Verfassung hervorgegangen und das Bundesverfassungsgericht hat GesG damals einen ganz klaren Auftrag gegeben...
Erstellt am 07.10.2006 um 11:03 Uhr von waschbär
@ Kölner,
nun ja das die Gewerkschaft besonders Ver.di nicht immer das ist was Sie sein soll, zeigt sich sogar mir. Viel liegt aber auch daran das viele die bei Ver.di arbeiten sich selber nicht mehr ans Gewerkschaft sehen und nicht in der lage sind richtig "Werbung" zu machen.Viele bekämpfen sich lieder unter einander oder sind der meinung das die AN´s keine lust haben und meinen das es d. AN´s noch zu gut geht.
Finde ich Persönlich "tödlich" und zeigft nur um so mehr, das grade bei Ver.di sich das Personla Karussel mal drehen sollte.
ich selber halte teilweise Ver.di auch für einen "zahnlosentiger", aber unter umständen kann mann das wieder ändern, dauerd, ist nervendaufreibend aber es könnte gehen...
Erstellt am 07.10.2006 um 11:04 Uhr von Kölner
@Lotte
Damit hast Du ganz sicher recht.
Aber wenn ich mir Artikel 9 GG mal so recht anschaue, dann kann ich nicht erkennen, wieso Gewerkschaften daraus den Auftrag abgelesen haben, einen Mindestlohn zu fordern. Hast Du Ihnen (WASG und Ver.di) dazu den Auftrag gegeben? Ich war es nicht, da es wirtschaftspolitisch ein Subventionsgeschäft wird.
Erstellt am 07.10.2006 um 11:10 Uhr von Lotte
Kölner,
wir werden die Gesellschaft leider hier und heute nicht ändern können. Es war schon immer so, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit 100 000 Ideen vorherrschten, wie man dies ändern könne aber kaum etwas wirklich half/hilft, weil kaum jemand wirklich helfen will...
Erstellt am 07.10.2006 um 11:14 Uhr von Kölner
@waschbär
Glaubst Du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten?
@Lotte
"Wir jammern auf Hohem Niveau", sage ich da nur. Aber Du magst schon recht haben, die Gewerkschaften werden wir vermutlich nicht mehr retten, die Arbeitsplätze vielleicht eher, ganz sicher aber unsere Freizeit...
;-)
Erstellt am 07.10.2006 um 11:18 Uhr von waschbär
@ Kölner,
ja natürlich, ich hoffe ja auch immer noch das ich für meinen Job irgendwann im Himmel eine extra Wolke bekomme.
im ernst " nicht 100%" aber ich versuche es erstmal. :-) ... im kleinen.