Heute sprach mich eine Kollegin an und erzählte, dass eine MAV aus dem Betrieb in dem eine Freundin arbeitet, Klage gegen ungleiche Bezahlung anstreben würde. Dort ist es, wie wohl mittlerweile fast überall, dass Teile des Unternehmens ausgegliedert sind und neue MA schlechter bezahlt werden, da keine Tarifbindung mehr besteht.

Vorgestern las ich einen Artikel über Leiharbeiter, die nach dem AÜG §9 nicht schlechter als zu den betriebüblichen Konditionen bezahlt werden dürfen. Da dachte ich schon an die verschieden entlohnten AN bei uns, die die gleiche Arbeit verrrichten.


Und im EG Vertrag habe ich noch dies gefunden:Artikel 141 (ex-Artikel 119)

(1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.

(2) Unter ,,Entgelt" im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt. Gleichheit des Arbeitsentgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeutet,

a) daß das Entgelt für eine gleiche nach Akkord bezahlte Arbeit aufgrund der gleichen Masseinheit festgesetzt wird,
b) daß für eine nach Zeit bezahlte Arbeit das Entgelt bei gleichem Arbeitsplatz gleich ist.

Vielleicht kennt Ihr Euch besser aus und habt Urteile zur Hand, die beschreiben, dass unterschiedliche Bezahlung unter gleichen Arbeitsbedingungen legitim und nicht sozialwidrig sind. Welche Chancen seht Ihr für eine Klage?