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Klage wegen ungleicher Bezahlung - ist das möglich ?

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Lotte
Jan 2018 bearbeitet

Heute sprach mich eine Kollegin an und erzählte, dass eine MAV aus dem Betrieb in dem eine Freundin arbeitet, Klage gegen ungleiche Bezahlung anstreben würde. Dort ist es, wie wohl mittlerweile fast überall, dass Teile des Unternehmens ausgegliedert sind und neue MA schlechter bezahlt werden, da keine Tarifbindung mehr besteht.

Vorgestern las ich einen Artikel über Leiharbeiter, die nach dem AÜG §9 nicht schlechter als zu den betriebüblichen Konditionen bezahlt werden dürfen. Da dachte ich schon an die verschieden entlohnten AN bei uns, die die gleiche Arbeit verrrichten.

Und im EG Vertrag habe ich noch dies gefunden:Artikel 141 (ex-Artikel 119)

(1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.

(2) Unter ,,Entgelt" im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt. Gleichheit des Arbeitsentgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeutet,

a) daß das Entgelt für eine gleiche nach Akkord bezahlte Arbeit aufgrund der gleichen Masseinheit festgesetzt wird, b) daß für eine nach Zeit bezahlte Arbeit das Entgelt bei gleichem Arbeitsplatz gleich ist.

Vielleicht kennt Ihr Euch besser aus und habt Urteile zur Hand, die beschreiben, dass unterschiedliche Bezahlung unter gleichen Arbeitsbedingungen legitim und nicht sozialwidrig sind. Welche Chancen seht Ihr für eine Klage?

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Community-Antworten (15)

FB
Frank B.

31.07.2006 um 10:46 Uhr

Dann ließ dir mal den Abs.2 des §9 AÜG genauer durch. Das ist das was bei uns Anwendung findet! Verleihfirmen haben einen eigenen Tarifvertrag, der unter unserem liegt. So wird alles legalisiert.

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Lotte

31.07.2006 um 11:47 Uhr

Frank, ja da hast Du wohl recht, aber mir geht es hier eher um die Frage, ob irgendjemand aus dem Forum überhaupt für die Kollegen von der MAV bei ihrer Klage eine Chance sieht.

Ich werde mich mal bemühen, jemanden von denen persönlich zu sprechen und mal zu fragen worauf sie ihre Klage aufbauen wollen.

Ich kann es mir selbst nämlich nicht vorstellen, dass man mit so einer Klage Erfolg haben soll. Dann würden ja 1000de Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen.

Na ja, werde an dieser Stelle noch mal berichten, wenn ich einen Kontakt hergestellt habe.

F
Fayence

31.07.2006 um 12:13 Uhr

Lotte,

was verstehst Du überhaupt unter "Da dachte ich schon an die verschieden entlohnten AN bei uns, die die gleiche Arbeit verrrichten."? Hört sich nicht so an, als ob Leiharbeitnehmer gemeint sind!

Und nicht vergessen... unterschiedliche Qualifikationen etc. spielen auch eine Rolle, was sich in Eurem TV wiederspiegeln dürfte!

FB
Frank B.

31.07.2006 um 12:25 Uhr

Fayence,

die unterschiedlichen Qualifikationen beziehen sich aber auf die Tätigkeit nicht auf den AN. Bei gleicher Tätigkeit sollten schon beide gleich entlohnt werden.

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Lotte

31.07.2006 um 12:25 Uhr

Fayence, nee, geht nicht um unterschiedliche Qualifikationen und auch nicht um Leiharbeitnehmer.

Bei uns bekommen diejenigen, die neu anfangen deutlich weniger Lohn als diejenigen, die vor der Ausgliederung schon im Betrieb gearbeitet haben. Für die ehemaligen gilt der Überleitungsvertrag, de fakto der alte BMT ohne Tariferhöhungen und die Neuen werden nach einem wesentlich schlechteren Haustarif für gleiche Qualifikation und gleiche Arbeit bezahlt. Die haben z.B. keinen Ortzuschlag und keine Sonderzuwendungen.

F
Fayence

31.07.2006 um 12:42 Uhr

Dann frage ich mich, warum in Tarifverträgen so etwas wie Berufserfahrung etc. honoriert wird!

Auch meine ich, in diversen Tarifverträgen gelesen zu haben, dass Einstiegsqualifikationen durchaus berücksichtigt werden.

Und selbst die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt in dem einen oder anderen Fall eine Rolle!

Lotte, ich kann Deine Argumentation aus o.g. Gründen nicht nachvollziehen. Ich persönlich käme mir ganz schön vernatzt vor, wenn z.B. ein "Frischling" das gleiche Gehalt wie ich beziehen würde. Gleichmacherei in allen Ehren, aber bitte differenziert! ;-)

FB
Frank B.

31.07.2006 um 13:08 Uhr

Den letzten Satz kann ich nur unterstreichen, Fayence. Es ging mir in erster Linie um die Einstiegseingruppierung. Wobei man zur letzten Antwort von Lotte sagen muss, die "ALTEN" geniessen Bestandsschutz. Wie in so vielen Betrieben in dieser Republik, gibt es den Bestandsschutz und Neueinsteiger werden zu deutlich schlechteren Konditionen eingestellt.

L
Lotte

31.07.2006 um 15:10 Uhr

Fayence, darum geht es doch gar nicht.

Es geht um grundsätzlich schlechtere Bezahlung, nicht um Eingruppierungen. Klar, dass Neueinstieger erst nach Bewährung aufsteigen, war im BMT doch auch noch so geregelt. Aber das, was ich jetzt verdiene, wird der/die Neue auch nach 15 Jahren (so lange bin ich jetzt dabei) nie und nimmer haben, wenn es nicht doch noch zu einem Flächentarifvertrag mit deutlich besseren Bedienungen kommt.

Also nochmal ganz deutlich: Als ich anfing wurde ich in eine Gehaltsklasse eingruppiert und bin nach vier Jahren aufgestiegen, alle zwei Jahre bekomme ich mehr wegen Lebensaltersstufe und bei Kindern gibt`s höheren Ortszuschlag.

Ein neuer AN mit der gleichen Ausbildung und genau dem gleichen Aufgabengebiet fängt an, wird in das niedrigste Grundgehalt welches ihm nach dem neuen Hausvergütungstarif für seine Qualifikation zusteht, eingruppiert, nach vier Jahren steigt er in die zweite Stufe des Hausvergütungsvertrags auf und bleibt dann da bis zum St. Nimmerleinstag. Ortszuschläge gibt es nicht mehr, also egal wieviel Kinder er noch bekommt.

De Fakto werden also zwei völlig andere Tarife in einer Einrichtung angewendet. Darum geht es.

K
Kölner

31.07.2006 um 19:21 Uhr

@Lotte Ein tolles Ziel, verdammt nahe an einem Memorandum "für den gleichen Grundlohn für alle". Festzustellen ist aber auch: Wir haben immer noch die Vertragsfreiheit; ich kann mich für oder gegen einen Job entscheiden.

L
Lotte

31.07.2006 um 19:59 Uhr

Kölner, aber es wäre doch vielleicht mal wieder ein Ziel für das es sich zu kämpfen lohnt. Die von Dir geliebte [;-)]Gewerkschaft hat sich den Flächentarifvertrag jedenfalls auf ihre Fahne geschrieben. Leider ist das aber bislang auch alles.

K
Kölner

31.07.2006 um 20:02 Uhr

@Lotte Und was macht sie jetzt? Sie entwickelt den Flächentarifvertrag zu einem Spartentarifvertrag - ganz ehrlich: Gerade hier ist der TVöD ein gescheitertes Tarifsystem!

L
Lotte

31.07.2006 um 20:07 Uhr

da kann man aber auch anderer Meinung drüber sein

F
Fayence

31.07.2006 um 21:21 Uhr

Lotte, auch wenn Du im Nachtrag ein paar grundlegende Informationen nachgeschoben hast, kann Dich noch immer nicht nachvollziehen!

Es ist übrigens kräfteschonend, sich nicht auf jedes Thema zu stürzen, bei dem man/frau meint, die Welt verändern zu müssen! Ziele können und sollten zwar engagiert, aber dennoch erreichbar sein...

L
Lotte

31.07.2006 um 22:10 Uhr

Fayence, Du hast vollkommen recht und ich werde mich auch bestimmt nicht darauf stürzen. Hab genug mit meiner BR Arbeit zu tun.

Es ist aber bitter mit anzusehen wie die Tariflandschaft in Deutschland sich zum Schlechteren verändert. Wir "soziales Gesocks" werden immer mehr dem Profit und der Marktwirtschaft untergeordnet was letztendlich auf Kosten der Betreuten geht...

Jaja, ich hör jetzt auf, ich weiß, dass Du es nicht magst, wenn ich polemisch werde ;-)

F
Fayence

31.07.2006 um 22:52 Uhr

Lotte, vielleicht tu ich mich zugegebenermassen etwas leichter damit, mich der Marktwirtschaft "unterzuordnen"! Immerhin lebe ich davon nicht allzu schlecht! Übrigens... wie viele andere auch.

Aber um Ernst zu bleiben! Mir stinken einige Dinge in unserem System auch ganz gewaltig, aber mich daran aufreiben? Nö!

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