Erstellt am 29.02.2016 um 12:41 Uhr von celestro
Erzwingbar ist eine über Urlaub nach meinem Kenntnisstand nicht. Außer "auf der nächsten Betriebsversammlung, den Mitarbeitern das Hinhalten des Chefs zu verklickern", sehe ich da wenig Möglichkeiten.
Erstellt am 29.02.2016 um 13:12 Uhr von Fantil
Schau doch mal, was der §87(1) Nr.5 hergibt dann gibt's ja noch §87(2).
Vielleicht ist dir damit geholfen.
Erstellt am 29.02.2016 um 13:17 Uhr von gironimo
Angelegenheiten des § 87 BetrVG (hier: Urlaunsgrundsätze) sind erzwingbar.
Das heißt: Ihr fordert den AG noch einmal auf (Frist setzen) mit Euch zu verhandeln und kündigt an, die Einigungsstelle anzurufen, wenn er sich verweigert.
Verweigert er sich, erklärt Ihr die Verhandlungen für gescheitert und ruft die E-Stelle an.
Erstellt am 29.02.2016 um 13:22 Uhr von antonia
Frage ist ja auch in wie weit es JETZT Not tut da sofort drüber zu entscheiden. BVs sollten eh nicht über's Knie gebrochen werden.
Erstellt am 29.02.2016 um 17:54 Uhr von moreno
Na Celestro ist da noch Schulungsbedarf? ;-) meine Erfahrung ist,dass das Wort Einigungsstelle ein guter Beschleuniger für solche Verhandlungen ist!