Betriebsvereinbarung erzwingbar
Moin
ist eine Betriebsvereinbarung zb Urlaub erzwingbar? Unser Arbeitgeber hält uns hin ohne Ende...wie wäre euer vorgehen ? Danke für jegliche Hilfe
Community-Antworten (5)
29.02.2016 um 13:41 Uhr
Erzwingbar ist eine über Urlaub nach meinem Kenntnisstand nicht. Außer "auf der nächsten Betriebsversammlung, den Mitarbeitern das Hinhalten des Chefs zu verklickern", sehe ich da wenig Möglichkeiten.
29.02.2016 um 14:12 Uhr
Schau doch mal, was der §87(1) Nr.5 hergibt dann gibt's ja noch §87(2). Vielleicht ist dir damit geholfen.
29.02.2016 um 14:17 Uhr
Angelegenheiten des § 87 BetrVG (hier: Urlaunsgrundsätze) sind erzwingbar.
Das heißt: Ihr fordert den AG noch einmal auf (Frist setzen) mit Euch zu verhandeln und kündigt an, die Einigungsstelle anzurufen, wenn er sich verweigert.
Verweigert er sich, erklärt Ihr die Verhandlungen für gescheitert und ruft die E-Stelle an.
29.02.2016 um 14:22 Uhr
Frage ist ja auch in wie weit es JETZT Not tut da sofort drüber zu entscheiden. BVs sollten eh nicht über's Knie gebrochen werden.
29.02.2016 um 18:54 Uhr
Na Celestro ist da noch Schulungsbedarf? ;-) meine Erfahrung ist,dass das Wort Einigungsstelle ein guter Beschleuniger für solche Verhandlungen ist!
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