ist eine BV erzwingbar, die den Mitarbeiterkreis der Berechtigten regelt, wenn es darum geht, PKW-Leasing durch Entgeltverzicht zu regeln?
Inwieweit ist zudem erzwingbar, für den Berechtigtenkreis für Dienstwagen Regularien in Form einer BV aufzustellen (es handelt sich nicht um leitende Mitarbeiter)?
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