Hallo, wer kennt sich aus?

Unser Arbeitgeber möchte ein Betriebliches Eingliederungsmanagement auf Ebene des Gesamtbetriebsrates einführen. Unser örtlicher Betriebsrat möchte jedoch eine Vereinbarung erarbeiten und diese als Verhandlungsempfehlung an den GBR weitergeben.

Handelt es sich beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement um eine freiwillige Betriebsvereinbarung oder wäre diese erzwingbar?
(Bei einer freiwilligen Betriebsvereinbarung dürfte unser Arbeitgeber bestimmen nur auf Ebene des GBR was abzuschließen.)