Guten Morgen liebe BetriebsratskollegInnen.

Bei uns im Unternehmen wird bei krankheitsbedingter Abwesenheit eines Mitarbeiters der gesamte Fachbereich, nämlich unabhängig davon, ob man mit der betreffenden Person arbeitstechnisch etwas zu tun hat oder die Vertretung macht.
Zudem werden dann auch noch "Gründe" (zum Beispiel, er hat sich den Fuß umgeknickt) mitgenannt.

Jetzt werden wir uns bei der Geschäftsführung über die Vorgehensweise beschweren.
Es dürfte wohl ausreichen, wenn nur angegeben wird, dass die Person fehlt.
So kann es schnell dazu führen, dass einzelne Personen"an den Pranger" gestellt werden.
Zudem könnte ja jeder ein "Krankheitsprofil" des Kollegen anlegen!

Nun meine Frage: Darf der Abteilungsleiter/Teamleiter alle per E-Mail informieren? Welche Rechtsgrundlage können wir hier angeben?

Vielen lieben Dank und viele Grüße
Hüseyin