Mitteilung an Belegschaft über Krankmeldung des Kollegen
Guten Morgen liebe BetriebsratskollegInnen.
Bei uns im Unternehmen wird bei krankheitsbedingter Abwesenheit eines Mitarbeiters der gesamte Fachbereich, nämlich unabhängig davon, ob man mit der betreffenden Person arbeitstechnisch etwas zu tun hat oder die Vertretung macht. Zudem werden dann auch noch "Gründe" (zum Beispiel, er hat sich den Fuß umgeknickt) mitgenannt.
Jetzt werden wir uns bei der Geschäftsführung über die Vorgehensweise beschweren. Es dürfte wohl ausreichen, wenn nur angegeben wird, dass die Person fehlt. So kann es schnell dazu führen, dass einzelne Personen"an den Pranger" gestellt werden. Zudem könnte ja jeder ein "Krankheitsprofil" des Kollegen anlegen!
Nun meine Frage: Darf der Abteilungsleiter/Teamleiter alle per E-Mail informieren? Welche Rechtsgrundlage können wir hier angeben?
Vielen lieben Dank und viele Grüße Hüseyin
Community-Antworten (3)
29.02.2016 um 12:56 Uhr
Woher wissen die Chefs eigentlich immer, woran die MA erkrankt sind ? Grundsätzlich sehe ich das aber auch kritisch ... BDSG (Datenschutz) würde mir hier direkt mal einfallen.
29.02.2016 um 13:03 Uhr
Persönlichkeitsrechte werden allemal beschränkt. Der Zweck ist klar - und darum würde ich auch nicht allein auf Gesetze pochen. Hier geht es auch darum, die Kranken unter den Druck der Gesunden zu setzen: "Der feiert schon wieder krank....".
Am Besten bekommt Ihr einen Griff an die Sache, wenn sich ein (oder mehr) Kollege(n) (es können ja auch BR-Mitglieder sein) offiziell beim BR nach § 85 BetrVG beschweren,
29.02.2016 um 14:45 Uhr
Ich sehe hier vor allem die Persönlichkeitsrechte der betroffenen MA verletzt. Wie kommt man dazu, zu verkünden, woran jemand erkrankt ist? Wie auch immer - auch ich fände es gut, wenn sich hier ein, zwei BRM hineinhängen und nach §85 BetrVG beim BR beschweren, der daraufhin den AG unter Fristsetzung auffordert, Abhilfe zu schaffen.
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