Hallo,

es gibt ja die Regelung, dass der Arbeitgeber 3 Monate vor Ausbildungsende dem Auszubildenden eine Mitteilung machen muss, wenn er ihn nicht übernimmt. Was ja im Umkehrschluss bedeutet, dass beim Ausbleiben einer solchen Mitteilung von einer unbefristeten Beschäftigung auszugehen ist. Das zumindest hat meine Gewerkschaft mir gesagt.

Aber meine Frage zielt auf etwas anderes: 3 Auszubildende haben die Prüfung vor kurzem leider nicht geschafft und werden (so hoffe ich) ihre Ausbildung im November beenden.

Eine davon ist JAVi, also besteht ja Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung - auch wenn unsere Personalstelle irgendwie der Meinung ist, dass sie auch befristet werden sollte, weil sie ja durchgefallen ist beim ersten Mal.

Der zweite Azubi bekam vor der Prüfung im Sommer die Mitteilung, dass er für 6 Monate übernommen wird. Gilt diese Zusage auch noch für den Abschluss im November?????
Und der dritte ist das eigentliche Sorgenkind. Ihm wurde fristgerecht mitgeteilt, dass er nicht übernommen wird. Aber gilt diese Mitteilung auch für November, oder muss der Arbeitgeber erneut 3 Monate vor Ausbildungsende eine Mitteilung geben, dass er nicht übernommen wird?

Für eure Antworten bin ich wirklich sehr dankbar.