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Stechuhren auf allen Fluren

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thunderelf
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

wir haben seit dem 01.01.2016 eine BV zur Arbeitszeit. Diese sieht unter anderem vor, dass auch sog. AT-Mitarbeiter an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen. Da unser Arbeitgeber ein sehr schlechter Verlierer ist kommt er nun mit einem Antrag um die Ecke um zusätzliche 11 Zeiterfassungsgeräte zu installieren. Natürlich nur um die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Ein Schelm der dahinter vermutet, dass das eintritt, was die Führungskräfte schon verkündet haben, nämlich das der z. B. Toilettengang auch auszustechen ist. Jede Minute an der man nicht an den "fürsorglichen" Arbeitgeber denkt soll als Pause erfasst werden (Mal etwas überspitzt dargestellt.). Der Arbeitgeber hat sich in der Vergangenheit als sehr unzuverlässig und nicht zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit möglich erwiesen. Im Gegenteil, es wird immer versucht, alle Missstände dem BR anzuhängen (Wenn Ihr in Zukunft mehr wie 10 h arbeitet werdet Ihr abgemahnt, weil der BR das so will.) Im Mutterhaus, bei dem auch unsere Zeiterfassungsdaten landen, gibt es auch nur an den Gebäudezugängen ein Zeiterfassungsgerät und nicht auf jedem Flur.

Nun Meine Frage: Ich weiß, dass wir nach §87 (1) Nr. 6 da ein Mitbestimmungsrecht haben, aber

  1. Wenn wir nicht zustimmen, muss die Verweigerung begründet werden?
  2. Ist es nicht besser, wenn schon dann eine eigene BV abzuschließen?
  3. Gibt es Urteile oder andere Vorschriften wo und wie diese "Uhren" anzubringen sind?
  4. Wie stehen die Chancen die verweigerte Zustimmung vor dem Arbeitsgericht zu ersetzen?
  5. Wie rede ich mich vor Gericht am besten raus, falls es zu einem Zustimmungsersetzungsverfahrens kommt?

mfg Thunderelf

1.544011

Community-Antworten (11)

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gironimo

29.02.2016 um 12:47 Uhr

  1. Nein - Es gibt zwei Meinungen über den Standort der Stechuhren - die des Arbeitgebers und die des Betriebsrats. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, muss die E-Stelle entscheiden (das verfahren kennt Ihr ja nun.....)

  2. Ja - immer. Die BV Zeiterfassung sollte praktischer Weise von der BV Arbeitszeit getrennt sein.

  3. Nein - Das "Gesetz", wo die Uhren hängen und damit die Frage, was alles zur Arbeitszeit gehört, schaffen BR und AG in der BV.

  4. Keine Chance - Zuständig ist die E-Stelle

  5. Da es eine Maßnahme der Mitbestimmung ist, kann es kein Zustimmungsersetzungsverfahren geben.

Am besten beschließt Ihr die Hinzuziehung eines Sachverständigen, mit dem Ihr einen Verhandlungsvorschlag zur BV Zeiterfassung erarbeitet.

G
gironimo

29.02.2016 um 12:50 Uhr

Ergänzung: "Toilettengang" ist keine Pause.

P
Pjöööng

29.02.2016 um 14:36 Uhr

Zitat (gironimo) "... die Frage, was alles zur Arbeitszeit gehört, schaffen BR und AG in der BV."

Ah! Ist das Arbeitszeitgesetz abgeschafft worden?

G
ganther

29.02.2016 um 14:48 Uhr

wenn der AG aber eine arbeitsnahe Zeiterfassung will, wird Euch in der Einigungsstelle wahrscheinlich der Schnabel trocken bleiben. Haben bei uns im Unternehmen mehrere BRs versucht. Es gab aber keinen Einigungsstellenvorsitzenden, der dem Ansinnen des AGs entgegen getreten ist.

Dem AG war es insgesamt 14 Einigungsstellen wert um die BRs vorzuführen.... leider

G
gironimo

29.02.2016 um 20:24 Uhr

Nö Pjöööng - das ArbZG ist nicht abgeschafft worden. Da steht aber nicht drin, dass der Gang über den Flur (warum auch immer) zur Arbeit gehört oder Gymnastik für Bürohengste ist.

Ich denke mal - nur Mut. Eure Stechuhren an der Pforte (da hängen sie doch - oder?), tun noch ihre Dienste und - wie Du schreibst - bei der Mutter klappt es ja auch.

P
Pjöööng

01.03.2016 um 00:53 Uhr

Zitat (gironimo): "das ArbZG ist nicht abgeschafft worden"

Im ArbZG ist der Begriff der Arbeitszeit abschließend definiert, von daher ist nichts mit "die Frage, was alles zur Arbeitszeit gehört, schaffen BR und AG in der BV.", dafür hat der BR gar keine Regelungsmacht.

Zitat (gironimo): "Da steht aber nicht drin, dass der Gang über den Flur (warum auch immer) zur Arbeit gehört oder Gymnastik für Bürohengste ist."

Und soetwas aus der Feder eines Betriebsrates? :-(

H
Hoppel

01.03.2016 um 08:10 Uhr

@ Thunderelf

" (Wenn Ihr in Zukunft mehr wie 10 h arbeitet werdet Ihr abgemahnt, weil der BR das so will.) "

Klingt schwer danach, dass der AG Verstöße gegen § 3 ArbZG wissentlich in Kauf nimmt ...

Wie ist es denn um die Aufzeichnungspflichten gem. § 16 Abs.2 ArbZG bestellt? Und hat Euer AG mal darüber nachgedacht, dass die Einhaltung des ArbZG durch die zuständige Aufsichtsbehörde zu überwachen ist? Auch § 17 ArbZG sollte Eurem AG geläufig sein ...

"Jede Minute an der man nicht an den "fürsorglichen" Arbeitgeber denkt soll als Pause erfasst werden (Mal etwas überspitzt dargestellt.). "

Och ... darüber würde ich mir doch nur wenig Gedanken machen. Erstens sind Pausenzeiten/ deren Lage ebenfalls mit dem BR zu vereinbaren und zweitens müssen Pausen mind. 15 Minuten umfassen, um überhaupt als solche definiert werden zu können. Drittens wird Herr Havener einem Stellenangebot als Gedankenleser eher ablehnend gegenüber stehen. ;-))

"Gibt es Urteile oder andere Vorschriften wo und wie diese "Uhren" anzubringen sind?"

Als BR wäre es mir ziemlich egal, ob Beginn und Ende der Arbeitszeit am Eingang oder z.B. auf jeder Etage erfasst werden soll. In dieser Frage könnt Ihr als BR m.E. keinen Blumentopf gewinnen. Entscheidend ist eher, welche Technologie zur Zeiterfassung eingesetzt werden soll, welche Daten erfasst und ausgewertet werden können. In dieser Frage solltet Ihr auch Euren Datenschutzbeauftragten mit in´s Boot nehmen.

Interessant: https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwachung-am-arbeitsplatz-arbeitszeiterfassung-vs-datenschutz/

P
Pjöööng

01.03.2016 um 09:15 Uhr

Zitat (Hoppel): "...müssen Pausen mind. 15 Minuten umfassen, um überhaupt als solche definiert werden zu können."

Du meinst vermutlich "Ruhepausen"? Um die geht es hier aber nicht. Hier geht es doch wohl eher um unbezahlte Unterbrechungen der Arbeitszeit.

G
gironimo

01.03.2016 um 12:53 Uhr

Pjöööng

um klar zu stellen was Du wohl falsch verstehst in meinen Ausführungen - hier ein Zitat aus einen Online-Kommentar zum BetrVG: "Zur Mitbestimmung gehört auch die Frage, was zur Arbeitszeit zählt; also u.a. auch die Umkleidezeiten und Zeiten für Vor- und Nacharbeiten." (also auch Wegezeiten).

Ich bin sicher, dass auch in anderen Kommentaren so zu finden.

P
Pjöööng

01.03.2016 um 14:27 Uhr

Tja, wenn das in "einem Online-Kommentar" steht, dann wird das wohl so sein und das Arbeitszeitgesetz ist außer Kraft gesetzt.

Oha! Habe mich jetzt mal schlau gemacht (Dank an Tante Google), welchen Online Kommentar Du bemüht hast. Den des Bildungszentrum Oberjosbach, richtig?

Da hatte ich ja bereits vor längerem mal dargelegt wie es mit dessen Zitierfähigkeit aussieht. Siehe Beitrag 227537

F
fantil

01.03.2016 um 14:47 Uhr

Im ArbZG steht "Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen;..."

Hier finde ich aber nichts darüber, wie Arbeit definiert wird oder ob das Umziehen oder der Weg zu den Umkleidekabinen nun schon zur Arbeit gehört oder nicht.

Ich bin auch der Meinung, dass dies durchaus in einer BV ausgehandelt werden kann und dadurch das ArbZG nicht außer Kraft gesetzt wird.

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