Wir wollen mit unserem neugewählten Betriebsrat folgendes Problem angehen:
Wir haben bei uns Stechuhren, die das Kommen und Gehen minutengenau dokumentieren. Auf dem Arbeitszeitkonto werden aber nur volle halbe Stunden gutgeschrieben. Das heißt, wer 7.01 Uhr stempelt, bekommt erst ab 7.30 angerechnet bzw. darf eine halbe Stunde ranhängen. Abends genauso: Ob jemand 16.01 Uhr oder 16.29 Uhr geht, macht keinen Unterschied. Das kann doch nicht gerecht sein!
Gibt es da irgendetwas, worauf wir uns beziehen können, weil eine solche willkürliche Festlegung die Arbeitnehmer einseitig benachteiligt?