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Stechuhr wertet Kommen und Gehen nur im Halbstundentakt - Ist das korrekt?

F
Fragesteller
Jan 2018 bearbeitet

Wir wollen mit unserem neugewählten Betriebsrat folgendes Problem angehen: Wir haben bei uns Stechuhren, die das Kommen und Gehen minutengenau dokumentieren. Auf dem Arbeitszeitkonto werden aber nur volle halbe Stunden gutgeschrieben. Das heißt, wer 7.01 Uhr stempelt, bekommt erst ab 7.30 angerechnet bzw. darf eine halbe Stunde ranhängen. Abends genauso: Ob jemand 16.01 Uhr oder 16.29 Uhr geht, macht keinen Unterschied. Das kann doch nicht gerecht sein! Gibt es da irgendetwas, worauf wir uns beziehen können, weil eine solche willkürliche Festlegung die Arbeitnehmer einseitig benachteiligt?

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Community-Antworten (3)

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DeWalt

15.05.2009 um 16:38 Uhr

Tach,

da eine Stempeluhr eine technische Einrichtung ist, die dazu geeignet ist das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen, seid ihr in der Mitbestimmung. Sowohl in der Einführung als auch in der Anwendung. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ihr Könnt und müsst also eine Betriebsvereinbarung darüber treffen, in welchem Takt die Abrechnung erfolgt.

F
Fragesteller

15.05.2009 um 17:29 Uhr

Danke bis hierher für die Antwort. Das heißt, wir haben das Recht, darüber mitzubestimmen, ob der Takt anders eingestellt wird. Das heißt nicht automatisch, dass wir das Problem in unserem Sinne geklärt bekommen. Ich weiß nicht, was der Grund für diese Regelung bei der Einführung der Stechuhren war (ist schon einige Jahre her). Wenn der Arbeitgeber nun argumentiert, dass es technisch nicht anders geht (vielleicht ist veraltete Software der Grund)?

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Petrus

15.05.2009 um 18:10 Uhr

Da hilft vielleicht noch § 87(1) Nr. 2 weiter: Momentan könnt ihr aus abrechnungstechnischen Gründen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nur zur halben oder vollen Stunde haben. Dies wollt ihr gern anders regeln... Was technisch geht und was nicht, könnt ihr euch ja auch anhand von Unterlagen erläutern lassen...

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