Erstellt am 17.12.2014 um 16:41 Uhr von Pickel
"Nun hat sich ein Mitarbeiter an uns gewandt und nachgefragt ob es überhaupt rechtens ist solche Kameras im Flur aufzuhängen weil unser AG ja dann sehen könnte wie oft ein MA auf die Toilette geht etc."
Sofern es keinerlei Hinweise dafür gibt, dass der AG Strichlisten mit Toilettengängen führt, sollte man solch paranoiden Überlegungen nicht zu ernst nehmen.
Erstens ist die Vorstellung ansich ausreichend absurd und zweitens würde dies überhaupt nichts am Recht auf Toilettennutzung ändern.
Ich würde aber darauf achten, dass die Kameras keinen Arbeitsplatz direkt erfassen - darauf hat sicher niemand Lust. Aber ein Flur sollte unproblematisch sein.
Erstellt am 17.12.2014 um 16:57 Uhr von JuniLilly
Natürlich hat er auch gefragt wie lange die Aufnahmen gespeichert werden, wer Zugrifft hat und ob die Kameras 24h laufen, aber das lässt sich ja alles relativ schnell klären.
Nein, also ich gehe in keinem Fall davon aus, dass unseren Chef interessiert wie oft wir auf die Toilette gehen.
Es werden keine Arbeitsplätze gefilmt, darauf wurde damals Wert gelegt. Allerdings befindet sich der Kopierer, der von allen genutzt wird, auch zum drucken, scannen, faxen, im Flur und dieser wird von den Kameras aufgezeichnet.
Was ich persönlich allerdings auch nicht als problematisch sehe - ich habe mich sowieso noch nie beobachtet gefühlt muss ich zugeben.
Erstellt am 17.12.2014 um 19:02 Uhr von gironimo
Der BR ist ja bekanntlich in der Mitbestimmung. Und er kann jederzeit auch von seinem Initiativrecht gebrauch machen und eine Neuausrichtung der Überwachungsmanie fordern.
Warum also - nur weil irgendwann in der Vergangenheit einmal ein Anlass war - auch jetzt Dauerüberwachung? Ich halte gar nichts von den AN unter Generalverdacht.
Überlegt, welche Kamera unbedingt benötigt werden und welche auch weg können. Und dann handelt mit dem AG auch klare Nutzungsbestimmungen aus. Auch eine fehlende BV kann jederzeit nachgeholt werden.
Erstellt am 17.12.2014 um 20:25 Uhr von BloodyBeginner
Ich würde als BR erstmal klären ob die Kameras überhaupt noch notwemndig sind.
Falls sie bleiben: eine BV zu der Kameranutzung ist wichtig.
Darin sollte beispielsweise geklärt werden:
Speicherdauer, Zugriffsrecht (in Zusammensein bzw. nur mit Zustimmung vom BR), keine Auswertung zur Leistungs und Verhaltenskontrolle etc.