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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Videoüberwachung ohne Beachtung der Mitbestimmung - Können wir die Inbetriebnahme dieser Überwachung verhindern und wenn ja wie?

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Samson
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes hat sich zugetragen. Ende diesen Monats 03.2009 steht der Umzug unserer Firma an. Bereits bei der Planung der neuen Räumlichkeiten sind wir Übergangen worden. Wir ( 5er BR im Januar neu gewählt) wurden ca. eine Stunde vor der Belegschaft davon in Kenntniss gesetzt. Das war vor 8 Wochen. Jetzt haben wir bei einer Besichtigung der neuen Räumlichkeiten festgestellt, dass in den Fluren des Bürotraktes Überwachungskameras eingebaut werden, wie in Kaufhäusern. Die meisten Büros haben als Wände nur Fensterscheiben und sind somit von den Kameras einsehbar. Der BR ist bisher in keinster Weise darüber Invormiert worden, womit unsere Mitbestimmungsrecht erneut mit Füßen getreten wird. Unsere Schulungen finden erst noch statt. Bisher sind erst zwei BRs im Arbeitsrecht geschult.

Die Frage ist ganz einfach --> Können wir die Inbetriebnahme dieser Überwachung verhindern und wenn ja wie ?

Danke für eure Hilfe.

Ps: Wir sind 4 "neue" im BR und der fünfte ist ein ungeschulter alter.

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Community-Antworten (2)

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Werner

16.03.2009 um 15:56 Uhr

Erzwingbare Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Nr.6. Sofort Verhandlungstermin mit Dem ArbGeb. abstimmen. Keine Einigung über evtl. Einsatz oder nicht, durch einstweilige Verfügung Inbetriebnahme verhindern. Ab zum RA-Arbeitsrecht oder zur zuständigen Gewerkschaft.

E
Erwin

16.03.2009 um 16:45 Uhr

Auch die übergangen Beteiligung bei den Räumlichkeiten nachfordern, ein Thema wäre hierbei die Einhaltung des Arbeitsschutzes.

Am besten also gleich zu Anfang dem AG deutlich aufzeigen, dass man vertrauensvoll zusammenarbeiten möchte, abernicht auf seine Rechte als BR verzichtet.

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