Abgeltungsansprüche bei Tod eines Mitarbeiters
Hallo Kollegen,
die GL möchte mit uns eine BV über Urlaub abschließen. Bei dem Punkt, Tod eines Mitarbeiters, lautet die Formulierung der GL folgender Maßen: Mit Tod des Mitarbeiters entfällt auch ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach dem BUrlG(BAG, 26.041990, 8 AZR 517/89).
Wir wollen aber die aktuelle Rechtsprechung heranziehen, denn am 24.03.09 hat das BAG in Anlehnung an den EuGH entschieden, dass ein Urlaubsanspruch bei langer Arbeitsunfähigkeit nicht mehr verfallen kann (9 AZR 983/07). Das LAG Hamm hat nun die Vererblichkeit der Abgeltungsansprüche bei Tod bestätigt (LAG Hamm, 22.04.2010, 16 Sa 1502/09).
Jetzt sagt der AG, wir sind hier in Bayern und Urteile die nicht vom BAG getroffen werden, oder von LAGs in Bayern finden hier keine Anwendung. Wir sind übrigens nicht tarifgebunden.
Danke für Eure Bemühungen
Community-Antworten (2)
06.02.2011 um 20:51 Uhr
@jagger, ..ja, ja die Bayern, schon ein Völkchen für sich. ;-)) Deinem Chef ist es aber schon bewußt, dass Bayern zur EU gehört? Das Urteil dürfte auch für Bayern übernommen werden. Ausser das Bundesarbeitsgericht "Bayern" enscheidet etwas anderes. ;-))
07.02.2011 um 07:48 Uhr
@alterBrummbär Das ist leider falsch. Bayern untersteht noch dem königlich bayrischen Gericht... ;)
@jagger Eine BV kann kein Gesetz oder Tarifvertrag außer Kraft setzen.
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