Seit kurzer Zeit verfügen wir über ein speziell für unser Unternehmen programmiertes Programm. Mit diesem arbeiten ca. 7-8 Mitarbeiter-/innen.

Der Zugriff findet ohne Login statt... man wird automatisch bei Anmeldung mit seinem Arbeitsbereich verbunden. Das funktioniert über das Windows-Login.

Nun fiel auf, dass jeder x-beliebige Mitarbeiter... aber selbstverständlich auch jeder Abteilungsleiter... oder auch der Chef sich jederzeit in den Arbeitsbereich eines jeden Mitarbeiters einloggen kann. Dies funktioniert über ein einfaches Dropdown-Menü.
Hier kann man einfach einen anderen Namen auswählen und befindet sich sofort auf einem sog. "Dashboard", wo man u.a. auch den momentan bearbeiteten / abgearbeiteten Status der Arbeit sehen kann.

Es wäre also möglich, sich z.B. stündlich in den Bereich eines anderen Mitarbeiters einzuloggen, einen Screenshot des "Dashboards" anzufertigen und somit zu dokumentieren, was / wie viel der entsprechende Mitarbeiter schon geleistet hat... oder eben nicht.

Mir als Betriebsrat kräuseln sich da die Haare...

Ich würde daher gerne den IT-Leiter darum bitten, das Programm durch die Programmier-Firma so umstellen zu lassen, dass entweder ein einfaches (und heimliches) einloggen in fremde Arbeitsbereiche nicht mehr möglich ist oder dass dies nur mit Zustimmung des entsprechenden Mitarbeiters geht.

Welche rechtlichen Grundlagen könnten hier meine Argumentation unterstützen?

Danke und Gruss,
Pitter