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Mißbräuchliche Dateneinsicht - nach welcher Vorschrift ist hier vorzugehen?

E
ernst
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat in das E-Mail-Konto eines anderen Mitarbeiters Einsicht genommen, ohne das er dafür eine Berechtigung besaß bzw. das Einverständnis des Mitarbeiters vorlag. In der internen Dienstanweisung zur Verwendung von E-Mail-Diensten ist für diesen Fall nichts geregelt bzw. läßt sich nichts ableiten. Auch die interne Dienstanweisung für den Datenschutz gibt für diesen Fall keine Hinweise. Nach welchen Vorschriften ist das Fehl?-verhalten des Mitarbeiters zu beurteilen?

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Community-Antworten (2)

O
otto

21.07.2005 um 21:22 Uhr

In unserem Grundgesetz gibt es einen Grunderechtsschutz für das sog. Post- und Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet z.B., daß niemand die Telefongespräche eines anderen ohne dessen Einwilligung abhören oder seine Briefe öffnen darf. Diese Regelung gilt auch für das E-mail-Konto. Wer dort unerlaubt Einsicht nimmt, greift damit in die geschützten Persönlichkeitsrechte des Inhabers ein. Man braucht keine Dienstanweisung oder Ähnliches, um das zu verbieten. Es ist generell verboten!

B
BMW

21.07.2005 um 21:24 Uhr

Hallo Ernst Wie seid ihr dahinter gekommenn?habt ihr ihn erwischt?War es nur ein Fehlverhalten oder ist der besagte Kollwege nur Neugirig was andere Kollegen an Post erhalten !auf jeden Fall würde ich dem Kollegen klar machen das er dieses in Zukunft zu unterlassen hat und ihm Rechtliche Konsequenzen androhen!

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