Ein Mitarbeiter hat in das E-Mail-Konto eines anderen Mitarbeiters Einsicht genommen, ohne das er dafür eine Berechtigung besaß bzw. das Einverständnis des Mitarbeiters vorlag.
In der internen Dienstanweisung zur Verwendung von E-Mail-Diensten ist für diesen Fall nichts geregelt bzw. läßt sich nichts ableiten. Auch die interne Dienstanweisung für den Datenschutz gibt für diesen Fall keine Hinweise.
Nach welchen Vorschriften ist das Fehl?-verhalten des Mitarbeiters zu beurteilen?