Erstellt am 21.07.2005 um 19:22 Uhr von otto
In unserem Grundgesetz gibt es einen Grunderechtsschutz für das sog. Post- und Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet z.B., daß niemand die Telefongespräche eines anderen ohne dessen Einwilligung abhören oder seine Briefe öffnen darf. Diese Regelung gilt auch für das E-mail-Konto. Wer dort unerlaubt Einsicht nimmt, greift damit in die geschützten Persönlichkeitsrechte des Inhabers ein. Man braucht keine Dienstanweisung oder Ähnliches, um das zu verbieten. Es ist generell verboten!
Erstellt am 21.07.2005 um 19:24 Uhr von BMW
Hallo Ernst
Wie seid ihr dahinter gekommenn?habt ihr ihn erwischt?War es nur ein Fehlverhalten oder ist der besagte Kollwege nur Neugirig was andere Kollegen an Post erhalten !auf jeden Fall würde ich dem Kollegen klar machen das er dieses in Zukunft zu unterlassen hat und ihm Rechtliche Konsequenzen androhen!