Erstellt am 27.02.2016 um 22:03 Uhr von EightBall
Von immer denselben Leuten?
Erstellt am 27.02.2016 um 22:39 Uhr von Hoppel
@ Tramp
Falls die Wochenenden den Sonntag einschließen, stellt sich erstmal die Frage, ob der AG Sonntags überhaupt im Einklang mit dem ArbZG beschäftigen darf.
Sollte das der Fall sein, wüsste ich zunächst einmal nicht, warum er nicht auch an z.B. 10 Wochenenden Überstunden anordnen dürfte.
Die Grenzen sind gesetzt durch das ArbZG, einen ev. geltenden TV oder den AV!
Hinzu kommt, dass die Überstunden durch einen BR genehmigt sein müssten, so es überhaupt einen BR gibt!
Erstellt am 28.02.2016 um 10:41 Uhr von gironimo
>so es überhaupt einen BR gibt<
Das wäre schon interessant und wichtig zu wissen.