Dienstplan/Freizeitverplanung
Wir haben eine Betriebsvereinbarung abgeschossen, in der der MA 5 Min Arbeits- und Wegezeit angerechnet bekommt, diese erwirtschaftet er sich bei jedem Arbeitstag und sammelt diese auf einem gesonderten Konto an. Diese steht ihm doch frei zur Verfügung wann er diese Tage, Stunden etc. abfeiern kann. Nun will die Pflegedienstleitung diese Tage für die Leute verplanen, nach ihrem Ermessen und wie es der aktuelle Dienstplan hergibt. Es könnte auch sein, das morgen eine Krankenschwester zum dienst erscheint und nach 2 Stunden „heim“ geschickt würde, weil die Station gut besetzt ist. Welche Rechte haben MA diese Tage frei zu verplanen.
Community-Antworten (4)
23.02.2016 um 15:56 Uhr
"Diese steht ihm doch frei zur Verfügung wann er diese Tage, Stunden etc. abfeiern kann." Ist dies eine Frage oder so in der BV geregelt?
Wenn in der BV nicht geregelt ist, dass der MA frei in der Entscheidung ist oder Randvorgaben gemacht sind solltet ihr dies nachträglich noch mit dem AG Verhandeln.
Ihr seit ja nach §87 Abs. 1 Nr. 2 u.3. in der Mitbestimmung.
23.02.2016 um 17:19 Uhr
egal wie. Will der AG eine neue Regel einführen, die die Arbeitszeirten betreffen (also 87.1.2+3 BetrVG) löst dies die Mitbestimmung aus.
Also - siehe Mattes; und Ihr müsst den Vorstellungen des AG ja nicht folgen.
23.02.2016 um 23:05 Uhr
'Wir haben eine Betriebsvereinbarung abgeschossen' ... na dann schießt mal schön weiter.
24.02.2016 um 09:45 Uhr
Stehen in der selben BV weitere Absprachen, die für den AG vorteilhaft sind? Ansonsten besteht natürlich auch die Gefahr, dass dieser die gesamte Abrede aufkündigt....
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