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Gleichbehandlung - Verstoß wenn 3 Schichten nicht gleichmäßig rotiert werden, sondern danach eingeteilt werden, wer , welchen Vertrag ( 35/40 Std) unterschrieben hat?

C
charmeur
Jan 2018 bearbeitet

wer kann mir sagen ob es gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt, wenn die 3 Schichten nicht gleichmäßig rotiert werden, sondern danach eingeteilt werden, wer , welchen Vertrag ( 35/40 Std) unterschrieben hat?! danke!

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Community-Antworten (1)

P
packer

12.12.2008 um 14:46 Uhr

moin charmeur,

ich sehe das schichtsystem als erkennbar generalisierendes prinzip an. bei euch wird m.E. unsachlich getrennt in diese zwei gruppen. diese (unsachliche) differenzierung müsste euch der AG mit vernünftigen und einleuchtenden gründen erklären! ansonsten ist hier klar der tatbestand der arbeitsrechtlichen diskriminierung ,wie er im § 75 BetrVG beschrieben ist, erfüllt :)

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