Pro und Contra Verschiebung des Arbeitsbeginn von Montags 06:00 Uhr auf Sonntagabend 22:00 Uhr
Hallo Zusammen,
an mich, BR-Vorsitzender, ist eine Frage gestellt worden, ob wir, der Betriebsrat, um mit der Geschäftsführung in Verhandlungen zutreten. Wir arbeiten im 3 Schichtbetrieb von Montag 06:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr, also 5 Tage Woche. Ein Teil der Belegschaft ist dann mit folgender Frage an den BR herangetreten.
Sie möchten, dass der Schichtbeginn mit der Nachtschicht Sonntag Abend 22 Uhr beginnt und Schichtende der Nachtschicht Freitag 06:00 Uhr, also auch 5 Tage.
Hab schon herausbekommen, dass bei der Behörde ein Antrag auf Sonntagarbeit gestellt werden müsste und dass der Arbeitgeber die Sonntagsruhe um 6 Stunden verschieben kann.
Wer kann mir Informationen geben, egal ob Pro oder Contra. Wer hat hier im Forum diesbezüglich schon seine Erfahrungen gemacht.
Würde mich sehr freuen
LG williegon
Community-Antworten (5)
11.02.2016 um 15:46 Uhr
Es geht also um Verschiebung einer Schicht, die heute von Fr. 22:00 - Sa 6:00 geht auf So. 22:00 - Fr. 6:00.
Oder anders gesagt: Wenn ich Sonntags ab 22:00 Uhr arbeiten muss, macht mir das das Wochenende weniger kaputt als wenn ich Samstags um 6:00 Uhr heimkomme und dann erst noch schlafen muss.
Kann ich nachempfinden.
Alle werden aber vermutlich nicht damit einverstanden sein. Von daher sollte man sich genau überlegen, wie man das Thema in die Belegschaft bringt. Könnte ein nettes Thema für die nächste Betriebsversammlung sein. Da bekommt man dann sehr deutlich mit, in welche Richtung sich die Gemüter bewegen.
Bevor man das allerdings lostritt, sollte man die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt haben.
11.02.2016 um 16:36 Uhr
williegon, wenn Ihr dadurch Anspruch auf Sonntagszuschläge bekommt, wird es für den AG (etwas) teurer.
11.02.2016 um 19:14 Uhr
lässt sich denn die Schichtverschiebung für eine Teil der AN machen? Die Frage ist doch, was ist mit denen, die das nicht wollen? Kennt Ihr deren Meinung?
16.02.2016 um 16:34 Uhr
Wir haben ein ähnliches Problem, allerdings haben wir eine Umfrage gemacht und 100% der Mitarbeiter sind dafür. Momentan stellt sich unser Arbeitgeber hier quer und versucht mit nicht nachvollziehbaren Argumente uns zu sagen, nein dies ist nicht möglich.
Können wir hier trotzdem etwas einfordern? Haben wir Initiativrecht die Änderung anzustreben?
16.02.2016 um 21:40 Uhr
@ williegon
Würde denn diese Verschiebung Auswirkungen auf berechtigte Interessen Dritter haben?
Welches wirtschaftliche Interesse hat der AG daran, dass sein Betrieb in der Zeit von Freitag 22 - Samstag 6 Uhr produktiv ist?
Was spricht dagegen, dass der Betrieb Freitags um 22 Uhr die Pforten schließt?
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
Eilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac