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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pro und Contra Verschiebung des Arbeitsbeginn von Montags 06:00 Uhr auf Sonntagabend 22:00 Uhr

W
williegon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

an mich, BR-Vorsitzender, ist eine Frage gestellt worden, ob wir, der Betriebsrat, um mit der Geschäftsführung in Verhandlungen zutreten. Wir arbeiten im 3 Schichtbetrieb von Montag 06:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr, also 5 Tage Woche. Ein Teil der Belegschaft ist dann mit folgender Frage an den BR herangetreten.

Sie möchten, dass der Schichtbeginn mit der Nachtschicht Sonntag Abend 22 Uhr beginnt und Schichtende der Nachtschicht Freitag 06:00 Uhr, also auch 5 Tage.

Hab schon herausbekommen, dass bei der Behörde ein Antrag auf Sonntagarbeit gestellt werden müsste und dass der Arbeitgeber die Sonntagsruhe um 6 Stunden verschieben kann.

Wer kann mir Informationen geben, egal ob Pro oder Contra. Wer hat hier im Forum diesbezüglich schon seine Erfahrungen gemacht.

Würde mich sehr freuen

LG williegon

2.50005

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

11.02.2016 um 15:46 Uhr

Es geht also um Verschiebung einer Schicht, die heute von Fr. 22:00 - Sa 6:00 geht auf So. 22:00 - Fr. 6:00.

Oder anders gesagt: Wenn ich Sonntags ab 22:00 Uhr arbeiten muss, macht mir das das Wochenende weniger kaputt als wenn ich Samstags um 6:00 Uhr heimkomme und dann erst noch schlafen muss.

Kann ich nachempfinden.

Alle werden aber vermutlich nicht damit einverstanden sein. Von daher sollte man sich genau überlegen, wie man das Thema in die Belegschaft bringt. Könnte ein nettes Thema für die nächste Betriebsversammlung sein. Da bekommt man dann sehr deutlich mit, in welche Richtung sich die Gemüter bewegen.

Bevor man das allerdings lostritt, sollte man die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt haben.

A
AlterMann

11.02.2016 um 16:36 Uhr

williegon, wenn Ihr dadurch Anspruch auf Sonntagszuschläge bekommt, wird es für den AG (etwas) teurer.

G
gironimo

11.02.2016 um 19:14 Uhr

lässt sich denn die Schichtverschiebung für eine Teil der AN machen? Die Frage ist doch, was ist mit denen, die das nicht wollen? Kennt Ihr deren Meinung?

M
MatthiasMueller

16.02.2016 um 16:34 Uhr

Wir haben ein ähnliches Problem, allerdings haben wir eine Umfrage gemacht und 100% der Mitarbeiter sind dafür. Momentan stellt sich unser Arbeitgeber hier quer und versucht mit nicht nachvollziehbaren Argumente uns zu sagen, nein dies ist nicht möglich.

Können wir hier trotzdem etwas einfordern? Haben wir Initiativrecht die Änderung anzustreben?

H
Hoppel

16.02.2016 um 21:40 Uhr

@ williegon

Würde denn diese Verschiebung Auswirkungen auf berechtigte Interessen Dritter haben?

Welches wirtschaftliche Interesse hat der AG daran, dass sein Betrieb in der Zeit von Freitag 22 - Samstag 6 Uhr produktiv ist?

Was spricht dagegen, dass der Betrieb Freitags um 22 Uhr die Pforten schließt?

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