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Verschiebung des Zahltages - Kann mann die Verschiebung verhindern und den Beschluss des alten BR kippen?

A
aw
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , vor ein paar Tagen hat unsere GF einen Brief an alle Mitarbeiter verteilt, in dem eine Umstellung des Auszahlungstages des Lohnes, vom laufenden auf den nächsten Monat,  zum Jahresende angekündigt wird. Diese Umstellung beruht auf einen Beschluss des damaligen BR . Dieser ist mehr als 2 Jahre alt und wurde bis jetzt nicht umgesetzt. Inzwischen gibt es einen neuen BR. Viele Mitarbeiter sind mit der Verschiebung( um 4 Wochen) nicht einverstanden und haben sich an uns gewandt. Kann mann die Verschiebung verhindern und den Beschluss kippen? Könnte eine Sammelklage helfen?

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Community-Antworten (2)

U
uhu

04.09.2008 um 14:49 Uhr

@aw generell kann davon ausgegangen werden, dass der BR (welcher auch immer) sein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 4 BetrVG für diesen Antrag des AG (auch wenn er alt ist) ausgeübt hat; ihr könntet prüfen, ob die AG-Maßnahme - Verschiebung des Zahltages - genau so umgesetzt werden soll und wird, wie in dem alten Antrag beschrieben; sollte das nicht zu 100% der Fall sein und inzwischen doch etwas anders erfolgen, dann ist der BR erneut in der Mitbestimmung; der AG müßte einen neuen Antrag an den BR stellen, der dann zu entscheiden wäre;

W
w-j-l

04.09.2008 um 14:52 Uhr

aw, 4 Wochen später?

Wann bekommt ihr denn das Gehalt im Moment, und wann soll es später gezahlt werden? Eine Auszahlung erst zur Mitte des Folgemonats halte nicht für korrekt.

Ich kenne das im Bereich des TVöD. Da wurde teilweise bisher noch zur Monatsmitte des laufenden Monats gezahlt. Nun wird umgestellt auf Monatsende.

A: Seid ihr tarif gebunden? B: Gibt es eine tarifliche Regelung?

Wenn A und B, dann gilt der Tarifvertrag Wenn A und nicht B, dann kann der BR regeln Wenn nicht A, dann kann der BR immer regeln. Basis für eine Regelung ist § 87 (1) Nr.4 BetrVG

Wenn euer alter BR in legitimer Weise eine BV beschlossen hat, dann gilt die. Ihr könnt sie lediglich kündigen. Die wirkt dann aber so lange fort, bis eine neue Regelung geschlossen wurde, und darauf müsste sich euer AG nicht einlassen. Ihr müßtet dann eine Einigungsstelle anrufen.

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