Erstellt am 11.02.2016 um 07:57 Uhr von gironimo
Im Prinzip ja - aber es gibt zahllose Fallbeispiele. Du müsstest da konkreter werden.
Es ist auf jeden Fall Arbeitszeit, wenn die Fahrzeit in die regelmäßige Arbeitszeit des AN fällt.
Erstellt am 11.02.2016 um 19:33 Uhr von antonia
Es ist folgender Massen: Mein MA hat eine Schulung. Aufgrund der langen Anfahrt ist er am Vortag angereist. Wir sind ein Filialunternehmen, da gibt es Provisionsausgleich für Schulungstage. Er ist während der regulären Arbeitszeit angereist. Hierfür möchte der AG jetzt keinen Ausgleich zahlen, denn er sagt, es sei keine Arbeitszeit. Den Abreisetag hat er aber genehmigt. Sprich nach der Schulung, die ca. 3 Stunden ging, ist der MA mit der Bahn wieder abgereist. Der Tag wurde voll genehmigt.