Erstellt am 10.02.2016 um 13:28 Uhr von celestro
1.) Wie kann der Euch zwingen ?
2.) Ihr werdet doch gezwungen, also wie kann er dann erzählen, Ihr hättet nicht unterschrieben.
3.) Wo liegt überhaupt das Problem ? Wenn Ihr glaubt, Ihr dürft es nicht, dann lasst es und sagt genau DAS den Leuten.
Erstellt am 10.02.2016 um 14:04 Uhr von jorojo
Hallo McNick
Das der BR gegen eine Lohnerhöhung ist verwundert mich doch etwas.
Ich vermute das du irgend etwas hier nicht geschrieben hast.
Der AG will für die Lohnerhöhung sicher was von euch ?
Da du oben Urlaub angibst, was hat es damit zu tun ?
Gruß jorojo
Erstellt am 10.02.2016 um 14:06 Uhr von gironimo
>der Arbeitgber zwingt uns eine BV über eine Lohnerhöhung zu unterzeichnen. <
Da frage ich auch, wie er dass denn macht.
Also unterschreibt Ihr nicht und seit schneller als er - sagt den AN worum es geht und wie die Rechtslage ist. Also z.B. Rundschreiben, Aushang, oder Bericht in der Versammlung.
Ladet doch mal die Gewerkschaft ein. Das eine oder andere Mitglied habt Ihr doch - oder?
Erstellt am 10.02.2016 um 14:24 Uhr von rolfo
Sofern die freiwillige Lohnerhöhung an keine andere Bedingung gebunden ist teilt dem Arbeitgeber schriftlich mit dass ihr euch für die freiwillige Lohnerhöhung bedankt und gebt dies der Belegschaft bekannt.
Erstellt am 10.02.2016 um 16:46 Uhr von Globus
Genau so ist es richtig... zu fragen was das eigentliche Interesse des AG ist. Sollte er ein Gutmensch sein, der seine Leute einfach mit einer Lohnerhöhung am guten Geschäftsjahr teilhaben lassen möchte..., oder aber hierdurch eine Art von Motivationssteigerung vermutet, so kann er das auch ohne BR machen.
Sollte er dem BR was gutes tun wollen, damit dieser den AN im Betrieb ein Erfolg vorweisen kann, kann er es auch ohne...
Hmmm, was würde ich also machen...? ich glaube ich würde erstmal in die Verhandlungen mit dem AG eintreten und genau herausfinden, was das eigentliche Interesse des AG ist.
Aber ja, auch erstmal den "Anker" werfen und der Belegschaft mitteilen, dass der AG mit dem BR in Verhandlungen zu einer BV über Lohnerhöhungen eintreten möchte, und der Betriebsrat diese nicht mitbestimmungspflichtige Angelegenheit wohlwollend zur Kenntnis nimmt und daran teilnehmen wird.
Weiterhin sollte vermittelt werden, dass die Belegschaft über den Verlauf der Verhandlungen so gut es geht in Kenntnis gesetzt werden...
Und dann gilt es wirklich erstmal das eigentliche Interesse des AG zu erkunden...
Erstellt am 10.02.2016 um 19:22 Uhr von alterMann
Hallo McNick,
nicht jede BV zu Lohnerhöhungen verstößt gegen die Tarifhoheit.
Beispiel: Es besteht eine BV zum Thema Vergütung. Dort wird nicht die Lohnhöhe direkt festgelegt, aber die Entlohnungsgrundsätze: Welche Tätigkeit wird in welche Lohngruppe einsortiert, wie hoch ist die Jahreszuwendung, nach welchen Kriterien gibt es Bonuszahlungen usw..
In so einer BV ist normalerweise auch festgelegt, welche Lohngruppe den Index von 100 bekommt und in welchem Verhältnis dazu die anderen Lohngruppen stehen.
Eine solche BV verstößt nicht gegen die Tarifhoheit, weil die absolute Lohnhöhe eben nicht vereinbart wurde.
Der AG könnte nun für alle Mitarbeiter den Lohn gleichmäßig erhöhen. Das kann er alleine beschließen und den Mitarbeitern verkünden. Der BR ist da außen vor.
Will der AG aber z.B. nur den Stundenlohn anheben, aber bestimmte Zuschläge nicht, so ändert er das Lohngefüge mit der Folge, das der BR zustimmen muss.
Selbst wenn es in Eurem Betrieb zwar keine BV, aber ein mehr oder weniger festes Entlohnungssystem gibt, ist der AG gut beraten, wenn er bei einer Lohnerhöhung den BR um seine Zustimmung bittet. Er vermeidet so von vorne herein einen möglichen Rechtsstreit.
Mein Tipp: Schaut Euch die geplante Lohnerhöhung an, sucht nach möglichen "unbilligen Härten" und verhandelt. Wenn Ihr Euch einig seid, dann unterschreibt die BV.
Und wenn Ihr noch keine BV zu Entlohnungsgrundsätzen habt, dann macht eine.