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BV Lohn und Urlaub

M
Mcnick
Dez 2020 bearbeitet

Wir haben kein TV auch kein Haus TV, der Arbeitgber zwingt uns eine BV über eine Lohnerhöhung zu unterzeichnen. Wir sind der Meinung wir dürfen das nicht § 77 Abs. 3 BetrVG, wie können wir aus der sache rauskommen, er droht bei der Betriebsversammlung damit der Belegschaft zu erzählen das wir keine Lohnerhöhung abschließen wollten.

Hallo liebe Kollegen,

erst mal danke für die Antworten.

Da es gestern schnell gehen musste konnte ich nicht ausführlich schreiben. Zum Inhalt, der AG möchte gerne zwei BV´s eins über mehr Urlaub, eins über Erhöhung der Löhne. Wir haben kein TV und kein Haus TV wie erwähnt. Als wir ihm gesagt haben, dass wir kein BV über diese beiden Sachen abschließen dürfen hat er uns gedroht der Belegschaft zu erzählen das wir gegen eine Erhöhung sind. Im Vorfeld hat er schon in der Firma ein Aushang gemacht das es mehr Geld gibt. Er möchte hiermit einem Haustarifvertrag aus dem Weg gehen. Jetzt haben wir die Belegschaft gegen uns und den AG, die Gewerkschaft sagt nichts unterschreiben. Welcher § im BetrVG würde da eventuell greifen das wir nicht angreifbar sind. Wir möchten auch keine Pflichtverletzung. Über eine freiwillige BV geht das nicht das weiß ich.

1.40906

Community-Antworten (6)

C
celestro

10.02.2016 um 14:28 Uhr

1.) Wie kann der Euch zwingen ?

2.) Ihr werdet doch gezwungen, also wie kann er dann erzählen, Ihr hättet nicht unterschrieben.

3.) Wo liegt überhaupt das Problem ? Wenn Ihr glaubt, Ihr dürft es nicht, dann lasst es und sagt genau DAS den Leuten.

J
jorojo

10.02.2016 um 15:04 Uhr

Hallo McNick

Das der BR gegen eine Lohnerhöhung ist verwundert mich doch etwas.

Ich vermute das du irgend etwas hier nicht geschrieben hast. Der AG will für die Lohnerhöhung sicher was von euch ? Da du oben Urlaub angibst, was hat es damit zu tun ?

Gruß jorojo

G
gironimo

10.02.2016 um 15:06 Uhr

der Arbeitgber zwingt uns eine BV über eine Lohnerhöhung zu unterzeichnen. <

Da frage ich auch, wie er dass denn macht.

Also unterschreibt Ihr nicht und seit schneller als er - sagt den AN worum es geht und wie die Rechtslage ist. Also z.B. Rundschreiben, Aushang, oder Bericht in der Versammlung.

Ladet doch mal die Gewerkschaft ein. Das eine oder andere Mitglied habt Ihr doch - oder?

R
rolfo

10.02.2016 um 15:24 Uhr

Sofern die freiwillige Lohnerhöhung an keine andere Bedingung gebunden ist teilt dem Arbeitgeber schriftlich mit dass ihr euch für die freiwillige Lohnerhöhung bedankt und gebt dies der Belegschaft bekannt.

G
Globus

10.02.2016 um 17:46 Uhr

Genau so ist es richtig... zu fragen was das eigentliche Interesse des AG ist. Sollte er ein Gutmensch sein, der seine Leute einfach mit einer Lohnerhöhung am guten Geschäftsjahr teilhaben lassen möchte..., oder aber hierdurch eine Art von Motivationssteigerung vermutet, so kann er das auch ohne BR machen. Sollte er dem BR was gutes tun wollen, damit dieser den AN im Betrieb ein Erfolg vorweisen kann, kann er es auch ohne...

Hmmm, was würde ich also machen...? ich glaube ich würde erstmal in die Verhandlungen mit dem AG eintreten und genau herausfinden, was das eigentliche Interesse des AG ist.

Aber ja, auch erstmal den "Anker" werfen und der Belegschaft mitteilen, dass der AG mit dem BR in Verhandlungen zu einer BV über Lohnerhöhungen eintreten möchte, und der Betriebsrat diese nicht mitbestimmungspflichtige Angelegenheit wohlwollend zur Kenntnis nimmt und daran teilnehmen wird. Weiterhin sollte vermittelt werden, dass die Belegschaft über den Verlauf der Verhandlungen so gut es geht in Kenntnis gesetzt werden...

Und dann gilt es wirklich erstmal das eigentliche Interesse des AG zu erkunden...

A
AlterMann

10.02.2016 um 20:22 Uhr

Hallo McNick, nicht jede BV zu Lohnerhöhungen verstößt gegen die Tarifhoheit.

Beispiel: Es besteht eine BV zum Thema Vergütung. Dort wird nicht die Lohnhöhe direkt festgelegt, aber die Entlohnungsgrundsätze: Welche Tätigkeit wird in welche Lohngruppe einsortiert, wie hoch ist die Jahreszuwendung, nach welchen Kriterien gibt es Bonuszahlungen usw.. In so einer BV ist normalerweise auch festgelegt, welche Lohngruppe den Index von 100 bekommt und in welchem Verhältnis dazu die anderen Lohngruppen stehen. Eine solche BV verstößt nicht gegen die Tarifhoheit, weil die absolute Lohnhöhe eben nicht vereinbart wurde. Der AG könnte nun für alle Mitarbeiter den Lohn gleichmäßig erhöhen. Das kann er alleine beschließen und den Mitarbeitern verkünden. Der BR ist da außen vor. Will der AG aber z.B. nur den Stundenlohn anheben, aber bestimmte Zuschläge nicht, so ändert er das Lohngefüge mit der Folge, das der BR zustimmen muss.

Selbst wenn es in Eurem Betrieb zwar keine BV, aber ein mehr oder weniger festes Entlohnungssystem gibt, ist der AG gut beraten, wenn er bei einer Lohnerhöhung den BR um seine Zustimmung bittet. Er vermeidet so von vorne herein einen möglichen Rechtsstreit.

Mein Tipp: Schaut Euch die geplante Lohnerhöhung an, sucht nach möglichen "unbilligen Härten" und verhandelt. Wenn Ihr Euch einig seid, dann unterschreibt die BV. Und wenn Ihr noch keine BV zu Entlohnungsgrundsätzen habt, dann macht eine.

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