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Zeiterfassung im 6-Minuten-Takt rechtens?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Darf ein Betriebsrat mit einer BV regeln, dass das Zeiterfassungssystem nicht minutengenau die Zeit erfasst, sondern mit einer 6-Minuten-Taktung erfasst wird? Das bedeutet, dass wenn ich um 8.03 einstempele, die Zeit erst ab 8.06 erfasst wird; und wenn ich um 16.59 ausstempele, bekomme ich nur bis 16.54 bezahlt. Über den Monat - wenn ich nicht darauf achte, dass ich taktgenau stempele, verliere ich im ungünstigsten Fall bis zu 2 Std. Arbeitszeit im Monat. Der damalige BR hat das so gemacht, damit im Gegenzug die Umkleidezeiten bezahlt werden; es ziehen sich aber nur 50% der MA um... Deshalb meine Frage, ob eine solche Regelung nicht vlt. unwirksam ist, und die MA ggf. die nicht bezahlten Zeiten einfordern könnten = Risiko für die Firma.

3.06506

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

08.02.2016 um 17:59 Uhr

Ich halte das zumindest für sehr bedenklich. Wenn der BR hier tatsächlich geregelt hat, dass angebrochene Zeittakte nicht bezahlt werden, dann hat er damit meines Erachtens gegen den Tarifvorbehalt verstoßen.

G
Globus

08.02.2016 um 18:15 Uhr

"Ich halte das zumindest für sehr bedenklich. Wenn der BR hier tatsächlich geregelt hat, dass angebrochene Zeittakte nicht bezahlt werden, dann hat er damit meines Erachtens gegen den Tarifvorbehalt verstoßen. Antwort 1 Erstellt am 08.02.2016 um 16:59 Uhr von Pjöööng 268458"

Was hat das mit dem Tarifvorbehalt genau zu tun?

P
Pjöööng

08.02.2016 um 18:23 Uhr

Bei anderen Teilnehmern würde ich jetzt schreiben: "Denk mal drüber nach!"

D
DummerHund

08.02.2016 um 18:52 Uhr

@seesee

Ich möchte mal die Stelle finden wo das gegen einen Tarifvorbehalt verstößt.

Diese Taktung ist sogar häufig in Schichtbetrieben an zu finden. Mo-Do 8 Std arbeiten und Fr 7Std in 3 oder 4 Schichtbetrieben in der 40 Std. Woche. Zusätzlich Überstundenkonto.

Bei seesee ist es dann nicht die Frage sind die im Vorteil die sich auf der Arbeit um ziehen, Oder sind die im Nachteil die es nicht machen. Die Frage ist, wie kontrolliert der AG wer nicht. Komme ich als "Nichtumzieher" mit einem "Umzieher" und Stempel gleich ab und betrete den Umkleideraum........

Laut seesee ist es auch den MA frei gestellt sich um zu kleiden oder nicht, denn die BV scheint nicht etwas zwingend etwas vorraus zu setzen was auch .z.B. für Bürokräfte zählt.

G
gironimo

08.02.2016 um 18:57 Uhr

Eigentlich stammen diese Regelungen aus einer IT-Steinzeit. Damals ging es oft nicht anders. Am Besten informiert Ihr Euch, ob das System minutengenau abrechnen kann. Dann kündigt die alte BV oder fordert zumindest vom AG eine einvernehmliche Änderung.

Das mit dem Umziehzeiten hat da nichts verloren - insbesondere dann nicht, wenn davon nur 50% betroffen wären.

D
DummerHund

08.02.2016 um 19:00 Uhr

Sehe ich anders, denn seesee schreibt, das im Gegenzug die Umleidezeiten......... Als AG auffordern die Regelung zu beachten ansonsten droht ärger.

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