Hallo. Darf ein Betriebsrat mit einer BV regeln, dass das Zeiterfassungssystem nicht minutengenau die Zeit erfasst, sondern mit einer 6-Minuten-Taktung erfasst wird? Das bedeutet, dass wenn ich um 8.03 einstempele, die Zeit erst ab 8.06 erfasst wird; und wenn ich um 16.59 ausstempele, bekomme ich nur bis 16.54 bezahlt. Über den Monat - wenn ich nicht darauf achte, dass ich taktgenau stempele, verliere ich im ungünstigsten Fall bis zu 2 Std. Arbeitszeit im Monat.
Der damalige BR hat das so gemacht, damit im Gegenzug die Umkleidezeiten bezahlt werden; es ziehen sich aber nur 50% der MA um... Deshalb meine Frage, ob eine solche Regelung nicht vlt. unwirksam ist, und die MA ggf. die nicht bezahlten Zeiten einfordern könnten = Risiko für die Firma.