Erstellt am 08.02.2016 um 16:59 Uhr von Pjöööng
Ich halte das zumindest für sehr bedenklich. Wenn der BR hier tatsächlich geregelt hat, dass angebrochene Zeittakte nicht bezahlt werden, dann hat er damit meines Erachtens gegen den Tarifvorbehalt verstoßen.
Erstellt am 08.02.2016 um 17:15 Uhr von Globus
"Ich halte das zumindest für sehr bedenklich. Wenn der BR hier tatsächlich geregelt hat, dass angebrochene Zeittakte nicht bezahlt werden, dann hat er damit meines Erachtens gegen den Tarifvorbehalt verstoßen.
Antwort 1 Erstellt am 08.02.2016 um 16:59 Uhr von Pjöööng 268458"
Was hat das mit dem Tarifvorbehalt genau zu tun?
Erstellt am 08.02.2016 um 17:23 Uhr von Pjöööng
Bei anderen Teilnehmern würde ich jetzt schreiben: "Denk mal drüber nach!"
Erstellt am 08.02.2016 um 17:52 Uhr von DummerHund
@seesee
Ich möchte mal die Stelle finden wo das gegen einen Tarifvorbehalt verstößt.
Diese Taktung ist sogar häufig in Schichtbetrieben an zu finden. Mo-Do 8 Std arbeiten und Fr 7Std in 3 oder 4 Schichtbetrieben in der 40 Std. Woche. Zusätzlich Überstundenkonto.
Bei seesee ist es dann nicht die Frage sind die im Vorteil die sich auf der Arbeit um ziehen, Oder sind die im Nachteil die es nicht machen. Die Frage ist, wie kontrolliert der AG wer nicht. Komme ich als "Nichtumzieher" mit einem "Umzieher" und Stempel gleich ab
und betrete den Umkleideraum........
Laut seesee ist es auch den MA frei gestellt sich um zu kleiden oder nicht, denn die BV scheint nicht etwas zwingend etwas vorraus zu setzen was auch .z.B. für Bürokräfte zählt.
Erstellt am 08.02.2016 um 17:57 Uhr von gironimo
Eigentlich stammen diese Regelungen aus einer IT-Steinzeit. Damals ging es oft nicht anders. Am Besten informiert Ihr Euch, ob das System minutengenau abrechnen kann. Dann kündigt die alte BV oder fordert zumindest vom AG eine einvernehmliche Änderung.
Das mit dem Umziehzeiten hat da nichts verloren - insbesondere dann nicht, wenn davon nur 50% betroffen wären.
Erstellt am 08.02.2016 um 18:00 Uhr von DummerHund
Sehe ich anders, denn seesee schreibt, das im Gegenzug die Umleidezeiten......... Als AG auffordern die Regelung zu beachten ansonsten droht ärger.