W.A.F. LogoSeminare

Protokoll im 10 Minuten Takt auf unbestimmte Zeit

L
Lovemywork
Okt 2023 bearbeitet

Hallo, mein Arbeitgeber hat von mir ein Protokoll im 10 Minuten Takt verlangt. Als ich fragte, wie lange ich das machen soll, wurde mir gesagt: "erst mal auf unbestimmte Zeit". Ich protokollier nun seit 6 Wochen und habe mittlerweile entsprechende gesundheitliche Probleme. Hinzu kommt ich bin behindert gleichgestellt. Auch habe ich bereits 3 x meine Chefs gefragt, wann ich das Protokollieren einstellen kann. Mir wurde nicht geantwortet. Was kann/sollte ich tun? Ich liebe meine Arbeit, bin aber bereits 58 Jahre alt und mein Arbeitgeber hat schon mal versucht mich los zu werden, was vor dem Gericht gelandet ist. Sein Anwalt hat mir damals vor Gericht schon angedroht, dass wir uns wieder sehen würden. Ich war Führungskraft und wurde nach Umstrukturierung nicht mehr gebraucht, da wahrscheinlich auch zu teuer. Unser Betriebsrat sagt, er kann mir nicht helfen. Er sei nur zuständig, wenn es eine ganze Abteilung betreffen würde.

37807

Community-Antworten (7)

J
jutti1965

11.10.2023 um 09:44 Uhr

Hallo, dein Betriebsrat scheint wohl nichts von seinem Job zu verstehen! Natürlich ist er für einzelne MA auch zuständig Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen (§ 84 Abs. 1 BetrVG). Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist und seine Entscheidung dem Arbeitnehmer mitzuteilen. Dauert die Prüfung länger, soll der Arbeitgeber einen Zwischenbescheid erteilen. Erkennt er die Beschwerde als berechtigt an, entsteht für den betroffenen Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Abstellung des Beschwerdegrundes (§ 84 Abs. 2 BetrVG). Wird die Beschwerde zurückgewiesen, hat der Arbeitgeber dies zu begründen. Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen (§ 84 Abs. 3 BetrVG).

Arbeitnehmer können Beschwerden entweder bei den zuständigen Stellen (in der Regel bei Vorgesetzten) des Betriebs (§ 84 BetrVG) oder beim Betriebsrat (§ 85 BetrVG) einlegen. Ausdrücklich geregelt ist das Recht auf Beschwerde bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG)

Wenn du schwerbehindert bist kannst/solltest du dich gleichzeitig an eure SBV ,falls vorhanden, wenden. Wenn nicht würde ich das Integrationsamt einschalten und denen deine Situation beschreiben.

M
Moreno

11.10.2023 um 10:13 Uhr

Bei solchen Betriebsräten wird einem echt schlecht! Meine Frage ist aber was hast du für eine Tätigkeit und was sollst Du protokollieren?

L
Lovemywork

11.10.2023 um 10:54 Uhr

Ich bin in der Verwaltung eines sehr großen Wohlfahrtsverbandes tätig. Es ist für mich auch grundsätzlich ok, für einen gewissen Zeitraum meine Arbeit zu protokollieren. Aber ohne Hinweis auf den Zeitraum und dann noch in einem 10-Minuten Takt, empfinde ich als Schikane und ist auch mittlerweile für mich persönlich nach 6 Wochen gesundheitsschädigend. Grundsätzlich hätte ich das Protokoll endlos geführt, wenn es mich nicht gesundheitlich beeinträchtigen würde.

T
titapropper

11.10.2023 um 11:09 Uhr

Darf ich mal höflich nachfragen welche gesundheitlichen Schäden dadurch entstehen?

M
Moreno

11.10.2023 um 11:17 Uhr

Lovemywork für mich klingt dies eindeutig nach Bossing ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen! Wie ist das mit den anderen vergleichbaren Kollegen müssen die auch ihre Arbeit protokollieren? @titapropper stell Dir mal vor Du fängst an irgendeine Arbeit zu bearbeiten und musst dies alle 10 Minuten protokollieren! So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört! Reine Schikane! Dass dies nicht gut für die Gesundheit ist ist ja eindeutig!

T
titapropper

11.10.2023 um 11:32 Uhr

Ja, das es Mobbing und reine Schikane ist steht für mich völlig außer Frage.

S
sbvfrank

11.10.2023 um 18:02 Uhr

gibt es denn bei euch keine Schwerbehindertenvertretung??? Falls nein, dein Betriebsrat scheint ja eine absolute Pfeife zu sein, würde ich den für dich zuständigen Integrationsfachdienst mit ins Boot nehmen! Frag mal bei deinem Integrationsamt nach!

Ihre Antwort