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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Höhergruppierung bei Beförderung

W
Winetu2023
Feb 2023 bearbeitet

Hallo,

mich würde mal eine Höhergruppierung bei einer Beförderung interessieren.

Ich habe 05/2019 in E10/0 angefangen. Wurde dann wegen einer Umstrukturierung zum 1/1/2020 Befördert und bin in E11/0 gelandet. Nach meinem Verständnis (und meiner Tarifkollegen) hätte ich am 05/2021 (also 2 Jahre nach meiner Einstellung ) in E11/2 hochgestuft werden müssen, oder?

Zudem wurde ich am 1/10/2022 erneut befördert...hier ist die Frage, komme ich in E12/0 oder in E12/2.

Ich bin seit fast 4 Jahren angestellt bei der Firma...wie kann ich im Entgelt (nach den Jahren) steigen, wenn ich bei jeder Beförderung wieder beim Anfangssatz bin? Das ist doch überhaupt nicht Sinn der Sache oder?

Vielen Dank schonmal für eure Kommentare.

Nachtrag: Es handelt sich um den Chemie Tarifvertrag

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Community-Antworten (7)

E
Erbsenzähler

01.02.2023 um 08:20 Uhr

Welcher Tarifvertrag? Dazu steht immer etwas im Kleingedruckten. Bei Chemie zum Beispiel steht, dass die Dauer in der Stufe neu anfängt. Abgeschlossene zwei Jahre übernommen werden.

B
BoomBoss69

01.02.2023 um 08:22 Uhr

Welcher Tarifvertrag gilt hier? Im TVöD_VKA ist es imho so, das bei Höhergruppierung durch die dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten stufengleich hochgruppiert wird, wobei die Stufenlaufzeit von vorn beginnt. Nach §17 (4) aber mindestens Stufe 2. Also Stufe 2 ab 01.01.20 und demnach Stufe 3 ab 01.01.22. Die Laufzeit der Stufe 3 beginnt mit der Höhergruppierung am 01.10.22 erneut. Die entgangenen Beträge kann man beim AG anmahnen (rechtsicher formulieren). Die Forderungen haben eine Verjährungsfrist von 6 Monaten, also ein halbes Jahr rückwirkend möglich. Grundsätzlich hätte man bis zum Stufenanstieg eine vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten mit Zahlung einer Zulage vereinbaren und erst nach Stufenanstieg höhergruppieren können. Eine Verkürzung der Stufenlaufzeiten ist u.U. gemäß Tarifvertrag auch möglich.

LG BB

W
Winetu2023

01.02.2023 um 09:14 Uhr

Danke für die Antworten. Es handelt sich un den Chemie Tarifvertrag.

C
celestro

01.02.2023 um 10:48 Uhr

"Bei Chemie zum Beispiel steht, dass die Dauer in der Stufe neu anfängt. Abgeschlossene zwei Jahre übernommen werden."

So steht das da mWn nicht ....

T
Thomas63

01.02.2023 um 12:53 Uhr

Im Chemietarifvertrag gibt es die Stufen 1-4. Wenn du in der ersten Stufe bist bekommst du nach 2 Jahren die Stufe 2 (2 Jahre Berufserfahrung) Wenn du dann höhergruppiert wirst bekommst du ein Jahr erfahrung angerechnet. (es ist immer die hälfte von 2,4 oder 6 Jahren der Stufen) Das heißt du bekommst die Stufe 1 (die unterste) mit dem Gehalt von E12 + eine Zulage die das fehlende Gehalt von E11 ausgleicht. Da Du ein Jahr angerechnet bekommst wirst du nach einen Jahr in die E12/2 hochgruppiert. Die Differenzzulage der letzte Umstufung wird dabei aber angerechnet. Man bekommt dadurch erstmal nicht sofort mehr Gehalt.

W
Winetu2023

01.02.2023 um 22:52 Uhr

Danke für die Antworten!

S
Stadtwerker

05.02.2023 um 22:42 Uhr

In der Regel ist es so, dass die Stufeneingruppierung, welche die Zeit im Unternehmen berücksichtigt, bei einer Höhergruppierung aufgrund einer höherwertigen Tätigkeit, mitgenommen wird. Also von EG10/02 nach EG11/02. Bei uns im TV-V ist das so.. Allerdings kann das auch Unmut erzeugen, nämlich dann, wenn die Höhergruppierung der Entgeltstufe kurz vor dem Stufenaufstieg geschieht. Dann kann sich der Durchlauf eines AN durch alle Zeitstufen sehr weit ausdehnen. In einigen Unternehmen werden dazu Betriebsvereinbarungen getroffen, die dann z.B: regeln, dass nach absolvierten 50% der Stufenlaufzeit diese mit in der nächsten Entgeltgruppe berücksichtigt wird.

VG

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