darf der BR diese Beförderung ablehnen?
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage, ob der Betriebsrat in diesem Fall überhaupt befugt ist, diese Beförderung, bzw. Hochstufung abzulehnen: In unserem Unternehmen gibt es Referenzfunktionen für die Eingruppierung der AN in Bezug auf ihren Verantwortungsumfang, ein klar definiertes System zur Leistungsbeurteilung und auch zur Beförderung bei sehr guten Leistungen und offensichtlichem Verantwortungsumfang, der zu einer höheren Einstufung gehört. Nun ist der, aus meiner Sicht ziemlich absurde, Fall eingetreten, dass das Unternehmen eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern hochstufen möchte, aber der Betriebsrat sich querstellt (hier ändern sich wohlgemerkt NICHT die Arbeitsbereiche oder Verantwortungsumfänge und die Mitarbeiter würden der Beförderung auch explizit zustimmen). Es scheint so zu sein, dass der BR mehr Beförderungen erzielen wollte als möglich waren und nun komplette Beförderungslevel pauschal streicht, statt die Reduktion auf die verschiedenen Beförderungslevel zu verteilen. Das führt nun leider dazu, dass insbesondere die leistungsstärksten Mitarbeiter (die die höchste Beförderungsstufe erhalten hätten) damit pauschal abgestraft werden und ihre Beförderung auch in Zukunft sehr stark erschwert wird. Ich frage mich, ob hier nicht um ein Druckmittel gegen das Unternehmen zu generieren bereits eine Diskriminierung dieser entsprechenden Mitarbeiter in der betreffenden Beförderungsstufe vorliegt und die Ablehnung des Betriebsrats überhaupt rechtlich zulässig ist? Nachvollziehbar ist es jedenfalls überhaupt nicht, warum Mitarbeiter explizit vom Betriebsrat benachteiligt werden. PS: ich bin keiner der betroffenen Mitarbeiter, aber jemand der einem derjenigen evtl. erklären muss, was da passiert ist ...
Community-Antworten (24)
10.12.2024 um 20:33 Uhr
Hallo ? Ich denke, um das zu bewerten müsste die Begründung für die Ablehnung bekannt sein.
Einfach aus Unlust kann der Betriebsrat nicht ablehnen, sondern das ist ziemlich genau geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Das wird sicher nicht sehr hilfreich sein, denn die Antwort, ob der Betriebsrat ablehnen kann ist das super beliebte „kann sein“
Hilft nur, die Begründung in Erfahrung zu bringen
10.12.2024 um 20:51 Uhr
Viele Worte führen nicht immer zu Verständnis. Ich jedenfalls habe keine Ahnung, was man da unter diesem "System" verstehen sollte. Vielleicht sieht ein Fachanwalt da klarer.
11.12.2024 um 08:10 Uhr
Bist Du im BR oder Führungskraft? ("...aber jemand der einem derjenigen evtl. erklären muss...") Gibt es eine BV zum Thema? Seid Ihr Tarif-gebunden? Aus welchem Grund können nicht alle Mitarbeiter befördert werden? Besonders wichtig: Nach welchen Kriterien wurden die MA ausgewählt, die befördert werden sollen?
11.12.2024 um 10:06 Uhr
Warum fragst Du nicht Deinen Betriebsrat warum er so entschieden hat?
11.12.2024 um 16:49 Uhr
Gibt natürlich festgelegte Ablehnungsgründe, willkürlich darf kein BR irgendwas ablehnen. Nachvollziehbar, dass nur die befördert werden, welche die Kriterien erreichen konnten, also die von Dir beschriebenen Leistungsträger. Weshalb sollte man Personen befördern, wenn die Ziele verfehlt werden?
An Deiner Stelle würde ich beim Vorgesetzten nachfragen, mit welchem Grund es abgelehnt wurde und auf Basis welchen Paragraphen. Dann kann man mit dem Vorgesetzten/Geschäftsleitung die nächsten Schritte besprechen.
12.12.2024 um 07:46 Uhr
@snoopy246: Vermute ich das richtig, dass Du Führungskraft bist?
12.12.2024 um 07:52 Uhr
Was spielt das für eine Rolle?
12.12.2024 um 07:58 Uhr
Einer Führungskraft würde ich die Sachlage anders erklären, als einem Betriebsrat, da unterschiedliche Kenntnisse, Erfahrungen und Absichten vorliegen dürften. Außerdem hatte ich oben noch ein paar weitere Fragen gestellt, zu denen Infos hilfreich wären. Mit Fragen von Führungskräften habe ich aber kein Problem!
12.12.2024 um 08:12 Uhr
Er schreibt doch, dass es ein klar definiertes System der Leistungsbeurteilung gibt. Nach diesen Kriterien richtet sich anschließend die Beförderung. Damit sind zwei Deiner Fragen bereits geklärt, u.a. weshalb nicht alle befördert werden können, was auch gar keinen Sinn ergäbe.
Ablehnungsgründe vom BR sind im Gesetz geregelt.
12.12.2024 um 08:52 Uhr
@Ustik:
- Bist Du im BR oder Führungskraft? ("...aber jemand der einem derjenigen evtl. erklären muss...") -> unbeantwortet!
- Gibt es eine BV zum Thema? -> Ein "System" ist noch lange keine BV! (siehe auch dazu den ersten Eintrag zu der Frage und celestro ist hier oft unterwegs!) Dieses hier ist ein BR-Forum. Wenn ein BR beteiligt war, schließt man i.d.R. eine BV ab!
- Seid Ihr Tarif-gebunden? -> unbeantwortet!
- Aus welchem Grund können nicht alle Mitarbeiter befördert werden? "Du: "...geklärt, u.a. weshalb nicht alle befördert werden können..." -> Du kennst also das System und weist, dass aus dem Grund nicht alle befördert werden konnten?!?
Sorry, aber bitte belehre mich nicht! Ich habe deine legitime Frage sachlich beantwortet! Ich für mich gehe davon aus, dass ein Budget zu Gehaltserhöhungen vorlag und dieses mittels Beförderungen verteilt wurde. Das ist aber nur eine vorläufige Annahme, die kann mit einer nicht unwesentlichen Wahrscheinlichkeit auch falsch sein. Darum frage ich lieber nochmals nach anstatt auf Basis von Interpretationen zu antworten!
Im Übrigen hat sich snoopy246 nicht mehr gemeldet, was schade ist.
12.12.2024 um 22:23 Uhr
Sorry für die späte Reaktion, war etwas chaotisch hier und ich habe erst jetzt eure Antworten lesen können.
Also, um ein paar Fragen zu beantworten:
- ja, ich bin Führungskraft und habe eins meiner Teammitglieder für die entsprechende Beförderung vorgeschlagen
- nein, wir sind nicht tarifgebunden
- ja, es gibt BVs, welche klare Referenzfunktionen für die Einstufung der Mitarbeiter vorgeben, eine Beschreibung des Beförderungsprozesses und eine Beschreibung der leistungsbezogenen Jahresbewertungprozesses
- natürlich werden nicht alle Mitarbeiter befördert :) aber auf meinen Kandidaten trifft objektiv zu, dass die Beförderung mehr als gerechtfertigt ist (kontinuierlich überdurchschnittliche Jahresbewertungen, Erfahrung, Expertise, Verantwortungsniveau, etc.) -> da stellt sich auch niemand dagegen
Ob die anderen Kandidaten für dasselbe Beförderungslevel diese Kriterien auch erfüllen, weiß ich tatsächlich nicht, da scheint es aber wohl zumindest unterschiedliche Meinungen zu geben (nochmals: nicht bei meinem Kandidaten, der ist ganz objektiv unstrittig).
Da das Ganze ziemlich aufgeladen ist, werde ich vom BR keine klare Antwort bekommen, warum pauschal alle Kandidaten für diese Stufe abgelehnt wurden, daher auch meine Frage hier im Forum, unter welchen Umständen das überhaupt erlaubt wäre.
Ich hoffe, das hilft etwas zum besseren Verständnis? Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für die schnellen Rückmeldungen!
12.12.2024 um 22:49 Uhr
Zutreffende BVen sollte man sich dann mal im Detail anschauen. Satz für Satz auseinander legen.
13.12.2024 um 07:51 Uhr
Schön, dass Du dich für deine MA als Führungskraft (FK) so einsetzt! An deiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem BR suchen und hinterfragen warum sie so handeln und ihnen deine Sichtweise vermitteln. Ob der BR richtig vorgegangen ist, lässt sich nur anhand der BVs prüfen. Das macht in der Regel der AG, also die nächst höhere Ebene. Aus BR-Sicht verhält es sich oft so: Viele FKs möchten, dass "ihre MA" befördert werden. Wenn dann nur ein Teil befördert werden kann, trifft der AG eine Auswahl und muss je nach BV (Inhalt, überhaupt vorhanden, ...) u.U. den BR dazu anhören oder schon im Auswahlprozess beteiligen. Der BR hat oft eine andere Sich auf die Dinge, als der AG. Im Idealfall einigen sich beide einvernehmlich. Dein größter Hebel ist u.U. den BR mit sachlichen Informationen zu deiner Sichtweise zu versorgen.
"...Beförderungen erzielen wollte als möglich waren und nun komplette Beförderungslevel pauschal streicht, statt die Reduktion auf die verschiedenen Beförderungslevel zu verteilen..." -> Das sieht nach einem politischen Vorgehen aus. Vermutlich möchte der BR für weitere Kollegen etwas erreichen. Ob der Weg praktikabel ist, könnt nur ihr vor Ort bewerten. Ob die das dürfen hängt eben auch von den BVs ab. dazu kannst Du natürlich auch den AG befragen.
13.12.2024 um 08:03 Uhr
Genau das wäre allerdings total falsch, es dürfen nur die befördert werden, die die genannten Kriterien erfüllen. Primäres Ziel einer Beförderung ist, dass die Leistung steigt und Vorgaben erreicht werden und nicht, dass Löhne steigen.
Wende Dich an den AG bzw. Vorgesetzten und frage, was der konkrete Grund der Ablehnung war. Dann geht ihr dagegen vor. Zwischenzeitlich kann das Gehalt gerne mit freiwilligen Zulagen aufgestockt werden oder Einmalzahlungen, da sind Betriebsräte eh raus.
13.12.2024 um 08:10 Uhr
"... kann das Gehalt gerne mit freiwilligen Zulagen aufgestockt werden oder Einmalzahlungen, da sind Betriebsräte eh raus..." ->da wäre ich mir nicht so sicher. Die Rechtssprechung räumt BRs in tarifungebundenen Unternehmen mehr MB ein, als in tarifgebundenen. Natürlich kommt es immer auf dem Einzellfall an.
15.12.2024 um 00:49 Uhr
Ich danke euch für die weiteren Antworten. Wie es scheint (und ich befürchtet hatte...) lässt es sich so einfach nicht klären, und der Kommentar mit dem "politischen Vorgehen" dürfte es wahrscheinlich ganz gut treffen - was es leider etwas schwierig macht, vonseiten des BR oder des AG eine klare Aussage zu erhalten... Naja, mal schauen, was da noch passiert, aber es ist ziemlich enttäuschend und frustrierend, dass hier eine so unfaire Behandlung meines MA (der ein echter Leistungsträger ist) stattfindet... Ich wünsche euch dennoch ein schönes Wochenende!
16.12.2024 um 08:16 Uhr
Seit wann sind freiwillige Zulagen oder Einmalzahlungen mitbestimmungspflichtig? Bekommt ja nicht jeder Mitarbeiter in dem beschriebenen Fall. Gibt es Urteile dazu oder sind das nur Vermutungen?
16.12.2024 um 14:13 Uhr
§§ 80 Abs. 1, 87 Abs. 1 (10), je nach Konstellation.
16.12.2024 um 14:25 Uhr
Hä? Es greift kein Paragraph, man darf Mitarbeiter unterschiedlich entlohnen, da auch unterschiedliche Ergebnisse gebracht wurden.
16.12.2024 um 14:28 Uhr
Wenn er einzeln was macht, ist das so. Wenn eine oder zwei Personen nach Nasenfaktor was kriegen sollen, kann der BR nicht ganz so viel machen. Da bin ich dabei.
Wenn er für mehrere einen Topf aufmacht, ist die Frage wann ein kollektiver Bezug entsteht. Dann ist der BR schnell im Boot.
Auch wenn er alle 2 Wochen eine andere Person einzeln "beschenkt", wird man das als kollektiven Bezug auslegen.
Bei einem Leistungsbezug wäre z.B. auch ein kollektiver Bezug gegeben, weil dieser ohne Vergleiche nicht messbar ist (BAG 1 ABR 93/63).
16.12.2024 um 14:46 Uhr
Wage ich zu bezweifeln, ob so eine Klage erfolg hätte. Wie willst Du den Leistungsbezug nachweisen, der AG muss eine freiwillige Zahlung nicht begründen.
Was mich massiv stört, weshalb sucht man Gründe, um Leistungsträger nicht zu belohnen? Man kann froh sein, dass man diese hat. Eher sollte man sich darüber Gedanken machen, wie man aus C-Mitarbeitern B-Mitarbeiter macht.
16.12.2024 um 14:56 Uhr
Es ging nie darum, die gerechte Entlohnung eines Leistungsträgers zu verhindern. Darauf will hier auch niemand hinaus.
Es geht - auch im Interesse des Arbeitgebers - darum, solche Entscheidungen rechtssicher und unter Beachtung der Mitbestimmung durchzuführen.
Denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass jemand der sich benachteiligt fühlt, rechtlichen Beistand aufsucht. Da ist es auch im Sinne des Arbeitgebers, die Zulage nicht unwirksam gezahlt zu haben.
Den Blödsinn, der BR würde hier irgendwas blockieren wollen, hat übrigens auch der Troll mit 23564 Accounts schon regelmäßig von sich gegeben.
16.12.2024 um 15:31 Uhr
Der BR hat doch in diesem Fall die Beförderungen blockiert, dass ist also Realität.
16.12.2024 um 16:16 Uhr
Es sind ja irgendwann mal wieder BR Wahlen. Als MA wüsste ich dann wen ich nicht wählen würde. Als AG würde ich den BR mal eine Nachricht zukommen lassen das man sich auf der Führungsebene mit dem Outsourcing von einigen Bereichen beschäftigt. Ein Satz der Nichts oder aber auch vieles sagen kann.
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