Erstellt am 05.02.2016 um 11:27 Uhr von Zappelmann
Erstellt am 05.02.2016 um 11:30 Uhr von BRThalia
Nein das darf er nicht laut §77 Abs.3 BetrVG
Das wird normal durch die Tarifverträge geregelt
Erstellt am 05.02.2016 um 11:31 Uhr von fodit
Was ist mit dem betrieblichen Lohngestaltung wo der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist!?...
Erstellt am 05.02.2016 um 12:49 Uhr von moreno
Hallo Fodit Ihr seid zwar als tarifungebundener Betrieb in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung von Entlohnungsmethoden und deren Änderung in der Mitbestimmung allerdings niemals in der Höhe der zu zahlenden Löhne. Mein Tip ist wenn Ihr dies Thema aufgreifen wollt nehmt Euch einen guten Anwalt als Sachverständigen dazu.
Erstellt am 05.02.2016 um 12:56 Uhr von celestro
Jein. Grundsätzlich eigentlich nicht, wie bereits gesagt (§77 Abs.3 BetrVG).
Aber der Tarifvertrag der chemischen Industrie sieht z.B. vor, daß es doch erlaubt ist (in gewissen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen). Wenn die vorliegen, dann natürlich schon.
Erstellt am 05.02.2016 um 13:54 Uhr von gironimo
Ich stimme den Vorrednern zu.
Ihr musst schauen, was in Eurer Branche in den Tarifen in dieser Frage geregelt ist - und das ist dann für Euch tabu (Zitat § 77 Abs. 3 BetrVG: "die durch Tarifvertrag (...) oder üblicherweise geregelt werden" und § 87 BetrVG: "Der Betriebsrat hat, soweit eine (...) tarifliche Regelung nicht besteht, (...) mitzubestimmen".
"Üblicher Weise" sind eben immer die Höhe des Arbeitsentgelts und auch ein Tarifgruppenkatalog geregelt.
Erstellt am 05.02.2016 um 15:07 Uhr von Jakarta
Das ist leider wieder einmal nur die halbe Wahrheit.
Schaut euch diesen Link einmal genauer an und entscheidet dann, was hier sein könnte oder nicht.
http://arbeitsrecht.com/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/2011.09.25.ZTR_Richterrecht.pdf
http://arbeitsrecht.com/beitraege-und-kommentare/detailansicht/artikel/tarifflucht-durch-austritt-aus-dem-arbeitgeberverband-bringt-risiken/