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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Löhne wurden veröffentlicht

U
Uller
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Lebensmittelhersteller. In der letzten Woche war der Betriebsrat zur Schulung und demzufolge nicht in der Firma. Der AG hat das ausgenutzt und vom Fachpersonal und vom freigestellten BRV die Löhne veröffentlicht. Nun ist natürlich "Stimmung" im Betrieb.Wir haben keinen TV und somit frei ausgehandelte Löhne die sehr unterschiedlich sind. Wie soll eurer Meinung der BR darauf reagieren ?

1.09707

Community-Antworten (7)

W
wahlvst

09.05.2011 um 11:32 Uhr

War der gesamte BR gleichzeitig auf Schulung und damit kein handlungsfähiger BR vor Ort?? Wäre unverständlich.

U
Uller

09.05.2011 um 11:41 Uhr

Der BR wurde hierzu nicht informiert !

T
Tubbs

09.05.2011 um 12:06 Uhr

Hallo Uller!

Das der Arbeitgeber die Löhne vom Personal öffentlich macht, ist eine Unverschämtheit. Hier muss der Mitarbeiter dessen Gehalt veröffentlicht wurde auf jeden Fall tätig werden und einen Anwalt einschalten. Es liegt hier ein grober Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor und zur rechtlichen Abklärung durch eine Fachanwalt eventuell ein Straftatbestand. Diesem Arbeitgeber würde ich ordentlich die Zähne zeigen.

Gruß Tubbs

N
nurmalsogefragt

09.05.2011 um 16:12 Uhr

Tubbs

...dann must Du aber die Bundesregierung verklagen, denn die Gehälter der Beamten kann man im Internet nachlesen. Da dort die Gehalttabellen für alle erkennbar liegen. Gleiches gilt für Managergehälter dieses stehen sogar in öffentl. Bilanzen.

P
Petrus

09.05.2011 um 16:24 Uhr

@nurmalso: Da gibt es aber auch Gesetze, dass diese Gehälter veröffentlicht werden müssen! Da es für BRV kein derartiges Gesetz gibt, müsste diese nach §4(1) BDSG in die Veröffentlichung einwilligen...

N
nurmalsogefragt

09.05.2011 um 17:19 Uhr

petrus

die Erhebung und Nutzung ist doch erlaubt, da ohne diese der AN kein Gehalt bekommen kann. Weiter gibt es z.B. TV welche die Löhne offenlegen. Auch der BRV ist AN. Der AG darf nur die Gehälter der BR als BR nicht veröffenlichen wenn er so die Kosten des BR veröffentlicht.

Es ist auch seltsam, dass Du hier unterscheidest zwischen dem AN und dem AN der auch BRV ist.

Weiter viele AG schreiben sogar den auf die Stelle entfallenen Lohn in Stellenausschreibungen und es soll sogar BR geben welche darauf bestehen.

P
Petrus

09.05.2011 um 18:28 Uhr

@nurmalso: Du bist ja lustig... oder hast Du die Frage nur eingeschräkt zur Kenntnis genommen?

die Erhebung und Nutzung ist doch erlaubt, da ohne diese der AN kein Gehalt bekommen kann. Eben. Die Nutzung ist zweckgebunden erlaubt, weil z.B. §32 BDSG dies für den Zweck des Beschäftigungsverhältnisses erlaubt. Die Veröffentlichung dient nicht diesem Zweck.

Weiter gibt es z.B. TV welche die Löhne offenlegen.

Laut Fragestellung nicht. Aber selbst wenn, eröffnet jeder mir bekannte TV die Möglichkeit der "außertariflichen Bezahlung"... Oder die Zahlung von "Leistungsprämien" ist möglich, oder, oder... Es steht also nur das tarifliche Grundgehalt im TV... Einzige Ausnahmen dürfte die Festlegung des Gehalts bei Beamten und die Veröffentlichung von Vorstandsgehältern in den Bilanzen sein. Aber da besteht ja wieder die Ausnahme aufgrund eines Gesetzes...

Der AG darf nur die Gehälter der BR als BR nicht veröffenlichen wenn er so die Kosten des BR veröffentlicht.

Der ArbGeb darf kein Gehalt irgendeines ArbN ohne dessen Einwilligung veröffentlichen.

Es ist auch seltsam, dass Du hier unterscheidest zwischen dem AN und dem AN der auch BRV ist.

Habe ich nicht getan. Ich habe nur gesagt, dass es keine gesetzliche Ausnahme für BRV (oder auch sonstige BR) gibt. Diese war nämlich mal im Gespräch, als man die Veröffentlichung der Managergehälter beschlossen hat. Aber diese Diskussion der Arbeitgeberseite ist eben nicht im Gesetz gelandet...

Weiter viele AG schreiben sogar den auf die Stelle entfallenen Lohn in Stellenausschreibungen

beim Fragesteller werden sie frei ausgehandelt.

es soll sogar BR geben welche darauf bestehen.

wenn es denn einen TV oder eine Eingruppierungs-BV gibt, mag das sein...

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