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Keine Löhne und Gehälter zu Weihnachten - was tun, wenn der Arbeitgeber immer zu spät zahlt?

K
Klausi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Betriebsräte, wir haben in unserer Firma das große Problem, dass unsere Löhne und Gehälter ständig zu spät ausbezahlt werden. Da die Löhne nicht gerade üppig sind, kommt es durch die Verzögerungen dazu, dass bei vielen Mitarbeitern ständig Rücklastschriften bei den Banken anfallen und somit natürlich Kosten verursachen. Den Arbeitgeber interessiert das nach eigenen Worten überhaupt nicht. Nun, der fünfzehnte ist wieder vorbei, Weihnachten steht vor der Tür und der AG hat immer noch nicht bezahlt, weil er anscheinend kein Geld hat um die Löhne und Gehälter zu bezahlen. Die Belegschaft ist in Panik, da wir tatsächlich Gefahr laufen, eine traurige Weihnacht zu erleben. Betroffen sind leider auch Familien mit Kindern. Die Gewerkschaft scheint völlig überfordert zu sein. Kennt sich zufällig jemand damit aus, ob es möglich ist irgendwoher kurzfristig Geld zu bekommen, möglicherweise vom Sozialamt und wie man das abwickeln muss, da der Notstand ja durch fehlende Gehaltszahlungen entstanden ist. Oder ob es tatsächlich keine Möglichkeit gibt. Der normale Rechtsweg ist zu langwierig. Die Leute erwarten eine Antwort und Aktionen des Betriebsrats. Wir sind jedoch ebenfalls völlig ratlos. Weiß jemand Rat? Klausi

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Community-Antworten (1)

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Dieter

19.12.2005 um 13:35 Uhr

Hi, das ist übel... :-(

Vielleicht sollten die, wo's pressiert, mal mit ihrer Bank sprechen. Situation schildern und vielleicht kann die Bank da noch ein paar Tipps geben (z.B. ob und wie ein Kleinkredit (insbesondere die Zinsen) dem AG zur Last gelegt werden kann).

Kurzfristig hilft nur Klagen (jeder Arbeitnehmer einzeln). Der AG ist verpflichtet, die Löhne zu einem festen Zeitpunkt zu zahlen (müsste im Arbeitsvertrag stehen). Vieleicht geht das per einstweiliger Verfügung (Anwalt / Gewerkschaft fragen!). Wenn der Ag aber plötzlich mehrere hundert Klagen an der Backe hat, ist das aber auch nicht so toll für ihn.

Langfristig: Der BR hat lt §87 Abs. 1, Nr. 4 ein Mitbestimmungsrecht bez. Zeit, Ort und Art des Arbeitsentgelts. Macht eine BV. Wenn's dann nicht klappt, kann der BR auf kollektivrechtlicher Basis für alle handeln.

Viel Erfolg und ich wünsche euch, dass ihr das mit dem Geld noch irgendwie geregelt kriegt..

Dieter

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