Hallo! ich habe eine Frage zum Thema Teilzeit bzw. Teilzeitarbeit. Da ich bisher wenig über unser Problem gefunden habe, frage ich mal euch:

Ist der BR in der Mitbestimmung, wenn der AG einem Teil der Belegschaft, bzw. eine Tätigkeitsgruppe das Recht auf Teilzeitarbeit versagt bzw. ausschließt?

Kennt jemand evtl. ein Urteil? Unserer Meinung nach ist das kollektiv Recht.