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Teilzeitarbeit in Elternzeit

R
Radiant
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle

wir haben hier einen Fall von Teilzeitarbeit in der Elternzeit. Gibt es jemand der Erfahrung hat, ob der AG ein Mitbestimmungsrecht hat an welchen Wochentagen die Arbeit geleistet werden muss. Unsere Kolleginn möchte Montag, Dienstag und Mittwoch je 5 Stunden arbeiten und der AG möche aber andere Tage vorgeben.

Ist das möglich? Kann der AN die Wochentage selbst bestimmen?

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Community-Antworten (5)

S
Streikbrecher

19.07.2012 um 17:08 Uhr

Es gilt das Teilzeit und Befristungsgesetz und § 106 GewO.

S
sanifair

19.07.2012 um 17:17 Uhr

also ich würde ja eher in § 15 BEEG schauen. Nach Absatz 7 hat der AN zunächst aber nur einen Anspruch auf die Verringerung. Anders sieht es bei der Verteilung der Arbeitszeit aus. Hier greift das Direktionsrecht. Dieses hat er aber ermessensgerecht auszuüben. Im Rahmen der Ermessensausübung darf der AG jedoch nur dringende betriebliche Gründe die dem Wunsch des AN nicht entsprechen berücksichtigen

R
Radiant

19.07.2012 um 17:45 Uhr

Danke schon mal für die Hilfe. Jetzt sind wir schon schlauer.

B
BRMetall

19.07.2012 um 17:48 Uhr

sanifair & Radiant § 15 BEEG gibt nur die Rechtsgrundlage auf Verringerung, also Teilzeit, denn um nichts anders geht es dann hier. Für die Ausgestalltung gilt dann die Regelung für Teilzeit. Also das Teilzeit und Befristungsgesetz. Dann wiederum geht es um die Verteilung der Arbeitszeit und dass ist dann wie oben beschrieben der § 106 GeWO

P
Petrus

19.07.2012 um 19:00 Uhr

§15(5) BEEG ist doch da recht eindeutig: Die Kollegin kann die "Ausgestaltung" (also ihre gewünschte Verteilung auf die Wochentage) beantragen. Und weiter: "Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen." Und auch §8 (2)+(3) TzBfG ist der Vorgang ähnlich. Es ist also von keiner Seite ein reines Wunschkonzert - man muss sich eben einigen bzw. Einvernehmen erzielen

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