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Ist eine BV BEM erzwingbar?

M
mamoulian
Jan 2018 bearbeitet

Moin.

Wir haben in Unternehmen keine BV - BEM. Ist eine BV erzwingbar und wen ja, gibt es Urteile darüber?

Gruß, mamoulian.

5.06507

Community-Antworten (7)

I
ickederdicke Akzeptiert

02.02.2016 um 13:13 Uhr

Nach dem Wortlaut des §84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) können Sie als Betriebsrat die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangen. Gemäß §84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX wachen Sie auch darüber, dass Ihr Arbeitgeber seine Verpflichtungen erfüllt. Kommt also Ihr Arbeitgeber Ihren Forderungen nicht nach, können Sie dies über das Arbeitsgericht erzwingen.

Dieses Initiativrecht wird ferner abgedeckt durch §93 SGB IX („Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrats“). Hier steht ganz klar, dass es Aufgabe der Betriebsräte ist, die Durchführung des §84 SGB IX zu überwachen

N
niemand

02.02.2016 um 15:24 Uhr

@ickederdicke alles was du geschrieben hast ist ja richtig. Es beantwortet aber die Frage nicht, da die beschriebene Beteiligung auch ohne eine BV möglich ist.

Die Antwort ist wohl eher im Betriebsverfassungsgesetzt zu finden. Hier steht irgendwo, welche Betriebsvereinbahrungen mit dem BR verpflichtend zu verhandeln sind und welche freiwillig. Ich würde da mal nachlesen.

G
gironimo

02.02.2016 um 16:15 Uhr

Eine BV ist erzwingbar. Es besteht eine Mitbestimmung über den § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Durchführung von BEM-Gesprächen. (siehe auch Kommentare zum BetrVG, z.b. Fitting oder Däubler oder andere zum § 87.1.1 BetrVG)

Normaler Weise sind auch die AG an einer derartigen BV interessiert.

N
niemand

02.02.2016 um 16:42 Uhr

Wie kommst du auf 87.1? Ich würde doch eher sagen 87.7

Ich hatte doch aber eher darauf gehofft, daß der Fragesteller auch mal im Betriebsverfassungsgesetz nachliest.

G
Globus

02.02.2016 um 17:48 Uhr

beides ist richtig, sowohl 1, als auch 7...mitunter sogar 6 ;-) aber das würde ich nciht anbringen...

M
mamoulian

02.02.2016 um 20:44 Uhr

@niemand: der Fragesteller hat nicht alles im Betriebsverfassungsgesetz lesen können, weil vielleicht er nicht Deutschmächtig ist oder weil der BR sich neu orientiert hat oder ist vielleicht ein neuen BR gerade gewählt worden. Deswegen gibt es solche Foren, um Fragen gestellt zu haben. Ich habe nun wiederholt 87.1 - 7 gelesen aber kein Satz gefunden wo es steht, "die GL muss eine BV mit dem BR erstellen". Man stelle sich vor, die GL ist der Meinung, sie würden alles richtig machen. Wir haben den 1. Fall von BEM und die GL hat schon wie im Gesetzt beschrieben, alle richtig zu einem Gespräch eingeladen. Ein paar BR Mitgliedern wollen aber mit Gewalt unbedingt eine BV. Deswegen meine Frage. Die Antwort von ickederdicke scheint für mich richtig zu sein: "Kommt also Ihr Arbeitgeber Ihren Forderungen nicht nach, können Sie dies über das Arbeitsgericht erzwingen." Danke und Gruß, mamoulian.

G
Globus

02.02.2016 um 21:23 Uhr

"Ich habe nun wiederholt 87.1 - 7 gelesen aber kein Satz gefunden wo es steht, "die GL muss eine BV mit dem BR erstellen"." Das wirst du auch nie finden... Weil genau genommen, muß der AG das nicht. Aber er kann und sollte. Warum ist das so? Das steht im §87 Absatz 1 BetrVG: " Der Betriebsrat hat... ... in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:" Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der AG einseitig keine Maßnahme durchführen darf. Einseitig bedeutet, dieses nicht mit dem BR abgestimmt zu haben und die Mitbestimmung dadurch missachtet zu haben. Er muß also z.B. keine BV über Festlegung der Arbeitszeit machen (und ich übertreibe jetzt) er kann den BR sehr wohl fragen, ob er die Arbeitnehmer an dem und dem Tag von bis arbeiten lassen darf. Wenn der BR dann ja sagt, gibt es eine Einigung und alles ist gut.

Also sollte ein "vernünftiger AB" solche BV´en eben abschließen - schon aus eigenem Interesse. Allerdings hat in diesen Mitbestimmungspflichtigen Dingen eben Auch der BR ein Initiativrecht. Das heißt, er kann den AG zwingen hierrüber BV´en abzuschließen - im Zweifelsfall durch Anrufen der Einigungsstelle... Auch in dem hier beschriebenen Fall... Ja, auch das ist nicht durch das SGB legitimiert, sondern durch das BetrVG.

Klar, bei Verstoß des AG kann man vors Arbeitsgericht gehen, (§23 Abs 3 BetrVG) aber diese Verfahren sind sehr langwierig - besser dann schon die Einigungsstelle - oder bei Zuwiderhandlungen des AG gegen mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten auch mal eine einstweilige Verfügung erwirken.

Dieses Recht geht aber wie gesagt nicht vom SGB aus, sondern wie schon beschrieben vom BetrVG. Und darin sollte und muß sich ein BR eben schulen!

"Man stelle sich vor, die GL ist der Meinung, sie würden alles richtig machen. Wir haben den 1. Fall von BEM und die GL hat schon wie im Gesetzt beschrieben, alle richtig zu einem Gespräch eingeladen." Hat er dann wohl nciht, da mit BR nciht vereinbart - also Einstweilige Verfügung (wenn es hart auf hart kommt) gegen den AG. erstmal natürlich Auffordern das MBR zu beachten und alle weiteren Anstrengungen diesbezüglich einzustellen...

"Ein paar BR Mitgliedern wollen aber mit Gewalt unbedingt eine BV. Deswegen meine Frage." Ja, und die Legitimation hierfür ist der §87 BetrVG, wie beschrieben!

"Die Antwort von ickederdicke scheint für mich richtig zu sein:" Naja, wenn du das so siehst, und nciht mal einen Rechtsbeistand einschaltest in der Frage... dann ist das so...

" "Kommt also Ihr Arbeitgeber Ihren Forderungen nicht nach, können Sie dies über das Arbeitsgericht erzwingen."" Leider steht da nicht wie und welche besseren Möglichkeiten es gibt... aber du hast Recht... supi Antwort

Abschließend solltet ihr nciht nach der Antwort vor gehen, sondern die Möglichkeiten des 87er´s in Betracht ziehen, aber das ist alleine eure Sache...

Viel Spaß und viel Erfolg...

Nachtrag: Manchmal sind auch Schulungen für Betriebsräte zielführend...

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