"Ich habe nun wiederholt 87.1 - 7 gelesen aber kein Satz gefunden wo es steht, "die GL muss eine BV mit dem BR erstellen"."
Das wirst du auch nie finden... Weil genau genommen, muß der AG das nicht. Aber er kann und sollte. Warum ist das so? Das steht im §87 Absatz 1 BetrVG: " Der Betriebsrat hat... ... in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:"
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der AG einseitig keine Maßnahme durchführen darf. Einseitig bedeutet, dieses nicht mit dem BR abgestimmt zu haben und die Mitbestimmung dadurch missachtet zu haben.
Er muß also z.B. keine BV über Festlegung der Arbeitszeit machen (und ich übertreibe jetzt) er kann den BR sehr wohl fragen, ob er die Arbeitnehmer an dem und dem Tag von bis arbeiten lassen darf. Wenn der BR dann ja sagt, gibt es eine Einigung und alles ist gut.
Also sollte ein "vernünftiger AB" solche BV´en eben abschließen - schon aus eigenem Interesse. Allerdings hat in diesen Mitbestimmungspflichtigen Dingen eben Auch der BR ein Initiativrecht. Das heißt, er kann den AG zwingen hierrüber BV´en abzuschließen - im Zweifelsfall durch Anrufen der Einigungsstelle... Auch in dem hier beschriebenen Fall... Ja, auch das ist nicht durch das SGB legitimiert, sondern durch das BetrVG.
Klar, bei Verstoß des AG kann man vors Arbeitsgericht gehen, (§23 Abs 3 BetrVG) aber diese Verfahren sind sehr langwierig - besser dann schon die Einigungsstelle - oder bei Zuwiderhandlungen des AG gegen mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten auch mal eine einstweilige Verfügung erwirken.
Dieses Recht geht aber wie gesagt nicht vom SGB aus, sondern wie schon beschrieben vom BetrVG. Und darin sollte und muß sich ein BR eben schulen!
"Man stelle sich vor, die GL ist der Meinung, sie würden alles richtig machen. Wir haben den 1. Fall von BEM und die GL hat schon wie im Gesetzt beschrieben, alle richtig zu einem Gespräch eingeladen."
Hat er dann wohl nciht, da mit BR nciht vereinbart - also Einstweilige Verfügung (wenn es hart auf hart kommt) gegen den AG. erstmal natürlich Auffordern das MBR zu beachten und alle weiteren Anstrengungen diesbezüglich einzustellen...
"Ein paar BR Mitgliedern wollen aber mit Gewalt unbedingt eine BV. Deswegen meine Frage."
Ja, und die Legitimation hierfür ist der §87 BetrVG, wie beschrieben!
"Die Antwort von ickederdicke scheint für mich richtig zu sein:"
Naja, wenn du das so siehst, und nciht mal einen Rechtsbeistand einschaltest in der Frage... dann ist das so...
" "Kommt also Ihr Arbeitgeber Ihren Forderungen nicht nach, können Sie dies über das Arbeitsgericht erzwingen.""
Leider steht da nicht wie und welche besseren Möglichkeiten es gibt... aber du hast Recht... *supi Antwort*
Abschließend solltet ihr nciht nach der Antwort vor gehen, sondern die Möglichkeiten des 87er´s in Betracht ziehen, aber das ist alleine eure Sache...
Viel Spaß und viel Erfolg...
Nachtrag: Manchmal sind auch Schulungen für Betriebsräte zielführend...