Hallo zusammen,

wir sind Betriebsrat in einem mittleren Unternehmen (80 MA), das als eingetragener Verein fungiert. Im Unternehmen gilt in Anlehnung an unsere Muttergesellschaften der TVöD Bund.

Seit Jahren ist eine Arbeitszeitregelung bei uns ein Streitfall. Die Geschäftsleitung sieht in unserem Betrieb eine Vertrauensarbeitszeit, die aber defakto eher eine vertrauensbasierte individuelle Zeiterfassung bedeutet, wobei das Vertrauen im Einzelfall auch schon mal aufgehoben wurde. Wir der BR wollen seit Jahren eindeutige Regelungen für den Auf- bzw. Abbau von Überstunden aufstellen, da dies auch die Mitarbeiter wünschen. Die Geschäftsleitung blockiert dies jedoch erfolgreich durch immer neue Nebelkerzen, Drohungen, Scheinzugeständnisse etc.

Die nächste Betriebsversammlung wollen wir jetzt dafür nutzen, die Mitarbeiter über ihre Rechte aufzuklären, wenn wie in unserem Fall keine BV existiert. Da kommt jetzt unser Problem. Der Tarifvertrag regelt ja nicht vieles selber, er gibt nur den Rahmen vor, welche Regelungen getroffen werden können. Daher die Frage: Aus welchem Gesetzt, welcher Regelung können wir denn dann die für uns geltenden Regeln entnehmen. Wichtig sind vor allem die folgenden Frage:
* Gibt es Obergrenzen bis zu welcher Anzahl man Überstunden aufbauen kann?
* Gibt es eine Obergrenze für Minusstunden oder sind diese generell überhaupt erlaubt ohne eine Regelung
* Gibt es Einschränkungen was den Abbau von Überstunden angeht, z.B. kumulieren einzelner Stunden zu ganzen freien Tagen
* Wie viel Direktionsrecht steht dem AG bei diesen Entscheidungen zu und welche Mitspracherechte hat der BR in diesem Fall.

Ich bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar.

Schon im Voraus vielen Dank und viele Grüße

Frank