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Reha / Betriebsmedizin

J
Johannwidmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

seit ca. 2 Jahren leide ich unter einer sehr schlechten Stimmung in der Abteilung. Die Abteilung besteht aus drei MA. Zum großen Teil fühle ich mich gemobbt und ausgegrenzt. Der Vorgesetzte hört sich mein leiden an, unternimmt aber nichts, weil im die Hände gebunden sind (original Aussage). Letztes Jahr war ich nun vermehrt krank aufgrund dessen. Seit einem Jahr leide ich nun auch unter einem Tinnitus. Meine Hausärztin würde mich gerne in eine psychosomatischen Reha unterbringen, das ich auch befürworte. Nun meine Frage: Kann ich bei einem solchen Thema die Betriebsmedizin mit einschalten oder muss ich dann um meinen Arbeitsplatz mir sorgen machen?

Schöne Grüße, Johannwidmann

1.22405

Community-Antworten (5)

G
gironimo

30.01.2016 um 10:27 Uhr

Ich glaube kaum, dass die Betriebsmedizin dazu irgend etwas beisteuern könnte.

Wahrscheinlich hat ja noch nicht einmal die Gefahrenbeurteilung Deines Arbeitsplatzes etwas gebracht (die ja auch die psychischen Belastungsfaktoren u.a. durch die Führung ermitteln sollte). Ggf. den Betriebsrat danach fragen.

H
Hoppel

30.01.2016 um 14:53 Uhr

@ Johannwidmann

Diese Reha muss ja erstmal bei der DRV beantragt und genehmigt werden. Wenn der Termin feststeht, wirst Du AU geschrieben.

Diese rein medizinische Entscheidung hat den BR überhaupt NICHT zu interessieren! Und auch ein Betriebsarzt hat bzgl. der Reha KEINERLEI Karten im Spiel! Aber wenn Du den Betriebsarzt einschalten möchtest, steht Dir das natürlich frei. Aus dieser Inanspruchnahme können Dir jedenfalls keine Nachteile erwachsen; auch da die ärztliche Schweigepflicht vollumfänglich greift.

Unterm Strich kann man nur sagen, dass Krankheit nicht vor Kündigung schützt. Aber eine personenbedingte Kündigung, die auch einem Kü´schutzprozess standhalten würde, setzt grundsätzlich drei Dinge voraus: 1. Negative Gesundheitsprognose; 2. erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen & wirtschaftlichen Interessen des AG; 3. nach Interessensabwägung ist die Weiterbeschäftigung für den AG unzumutbar.

Vielleicht lernst Du in der Reha, wie Du Deine Arbeitsplatzsituation besser beherrschen oder wie Du damit umgehen kannst. Gelingt das in der Praxis nicht, solltest Du verschärft darüber nachdenken, Dir einen neuen AG zu suchen!

A
AlterMann

31.01.2016 um 13:14 Uhr

Hallo Johannwidmann,

  • Du kannst ein Mobbingtagebuch führen, in der Du alle relevanten Vorfälle möglichst genau einträgst.
  • Du kannst Dich beschweren und den BR von der Beschwerde in Kenntnis setzen. Gibt es bei Euch eine BV "Umgang im Betrieb" o.ä.?
  • Du kannst um ein BEM-Gespräch bitten. Dafür brauchst Du nicht erst 6 Wochen krank zu sein. Bei diesem Gespräch kannst Du Dir die Unterstützung mitnehmen, die Du willst. Und Du bist Herr des Verfahrens, kannst das Gespräch also abbrechen oder ruhen lassen, wie Du willst.
J
Johannwidmann

31.01.2016 um 13:29 Uhr

Hallo zusammen

danke für die tollen Tipps. Das eine oder andere werde ich sicher versuchen, aber es ist schon eine verfahrene Geschichte. Noch eine Frage: Hat die Betriebsmedizin Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und meinem Vorgesetzten wenn ich das möchte?

Schönen Sonntag euch allen

G
Galaxy

01.02.2016 um 16:42 Uhr

@johannwidmann

selbstverständlich unterliegt die "Betriebsmedizin" der ärztlichen Schweigepflicht und solange wie Du sie von dieser nicht entbunden hast darf sie weder deinem Vorgesetzten noch der Personalabteilung oder dem AG Untersuchungsergebnisse oder dergleichen mitteilen.

Gruß Galaxy

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