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Lohnzahlung am Wochenende

B
Bijou
Nov 2022 bearbeitet

Hallo, Ich war kürzlich in der Reha und habe für diese Zeit Übergangsgeld erhalten. Entlassen wurde ich an einem Freitag, sodass die Bescheinigung der Reha Klinik bis zu dem Freitag an dem ich entlassen wurde ausgestellt wurde. Samstags und Sonntags ist immer Dienstfrei. Den Montag darauf habe ich einen Tag Urlaub genommen. Leider bin schon am Wochenende richtig krank geworden. Und habe mich dann ab Dienstag krank schreiben lassen. Nun hat mein AG die Zeit der Reha plus das WE, zwischen der Entlassung und dem Montag an dem ich Urlaub hatte, mit Reha ohne Entgeltfortzahlung hinterlegt. Ist das richtig so, dass das WE da mit eingerechnet wird an dem ich ja nachweislich weder krank geschrieben war noch mich in Reha befunden habe? Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

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DummerHund

27.11.2022 um 10:34 Uhr

Schau mal in deinen Entlassungspapieren Formular G0833. Aus der Checkliste dort sind ärztliche Erläuterungen beispielsweise zur voraussichtlichen Zeitdauer der Arbeitsunfähigkeit ersichtlich. Wirst du dort ohne Zusatz als arbeitsfähig Entlassen, wird das Wochenende nicht mit berechnet.

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