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Eigenkündigung vor Reha Maßnahme

F
frostirot
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege wird in den nächste Tagen eine, vom Arzt, verordnete Heilmaßnahme antreten. Diese Reha wurde bereits vom Arbeitgeber genehmigt.

Nun hat der Kollege fristgerecht zum 31.3.2017 gekündigt, da er zum 1.4.2017 eine neue Arbeitsstelle antritt. Der Arbeitgeber sagt nun, dass er die Reha nicht mehr antreten darf.

Kollege überlegt sich bis zum 31.3. krank schreiben zu lassen. Darf er dann trotzdem zur Reha ?

Was rät der Betriebsrat hier ??

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Community-Antworten (4)

Z
Zappelmann

12.02.2017 um 16:48 Uhr

Wenn er arbeitsunfähig geschrieben ist, entscheidet der Arzt über Heilungs-/Rehamaßnahmen.

G
gironimo

12.02.2017 um 18:59 Uhr

Ihr solltet mit dem AG sprechen. Oft ist die Redewendung: "Reisende soll man nicht aufhalten " ein guter Ratschlag, den man beherzigen sollte.

I
ickederdicke

13.02.2017 um 08:09 Uhr

Seit wann genehmigt der AG eine Reha Maßnahme ? Dies steht nur den Kostenträgern wie RV /KK zu.

A
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13.02.2017 um 12:46 Uhr

Der Arbeitgeber muss eine Reha-Maßnahme nicht genehmigen. Steht klar im Kostenträger-Brief an Arbeitgeber.

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