Ein Kollege wird in den nächste Tagen eine, vom Arzt, verordnete Heilmaßnahme antreten. Diese Reha wurde bereits vom Arbeitgeber genehmigt.

Nun hat der Kollege fristgerecht zum 31.3.2017 gekündigt, da er zum 1.4.2017 eine neue Arbeitsstelle antritt. Der Arbeitgeber sagt nun, dass er die Reha nicht mehr antreten darf.

Kollege überlegt sich bis zum 31.3. krank schreiben zu lassen. Darf er dann trotzdem zur Reha ?

Was rät der Betriebsrat hier ??