Wegen Reha drei Tage Urlaub abgezogen?
Hallo zusammen ! Ich war sechs Wochen krank nach einen Arbeitsunfall , habe dann eine Woche gearbeitet und ging dann zur medizinischen Rehabilitation in eine Reha Klinik. Die Reha hatte aber nichts mit dem Arbeitsunfall zu dun. Die Reha war auch schon lange vor dem Unfall fest gestanden . Meine Firma zog mir jetzt darauf drei Tage von meinen Urlaub ab . Dürfen Sie das ? Begründung von der Firma , laut Arbeitsgesetz (BGB) steht mir nur 27 Tage zu, aber im Tarifvertrag stehen 30 Tage , laut Firma , das wäre freiwillig ! Bei anderen Mitarbeitern wurde kein Urlaub abgezogen.
Community-Antworten (3)
19.03.2008 um 22:52 Uhr
@smg ....laut Arbeitsgesetz (BGB) ? ah, Arbeitsgesetz, ..... BGB, gleich Bürgerliches Gesetz Buch, was denn nun? wenn das zutrifft was du schreibst.... TV ist masgeblich....die Unabdingbarkeit im Tarifrecht ist unmittelbare und zwingenden. Ergo, ist der Abzug von Urlaubstagen unrechtmässig! Gibt es einen BR? lies mal........ http://www.arbeitnehmerschutzbund.de/000000928b111f50d/01b68d8d60071a603.html
20.03.2008 um 12:04 Uhr
Hallo smg, Du sagst bei euch im TV steht 30 Tage, jetzt die Frage: Bist Du Mitglied in der Gewerkschaft die den TV abgeschlossen hat? Nur dann ist der TV für den AG bindent. Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist hast Du leider die A..... Karte. MFG Happybaerchen
20.03.2008 um 15:32 Uhr
Also tritt in die Gewerkschaft ein und wenn das dann sich langsam rumspricht, seid ihr demnächst einer der ganz wenigen vollorganisierten Unternehmen.
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