Erstellt am 29.01.2016 um 11:14 Uhr von Belveda
Hallo Welpe,
da hat jedes Bundesland eigene Regelungen (alles andere wäre ja auch zu einfach).
Das Internet sollte dir da weiter helfen können, wie was wo geregelt ist, wann der AG das Anliegen ablehnen darf etc. .
Erstellt am 29.01.2016 um 11:44 Uhr von celestro
als grobe Richtung läßt sich sagen:
man erhält 5 Tage im Jahr. Um die 5 Tage von 2015 mit 2016 zusammenfassen zu können, hätte er in 2015 einen Antrag stellen müssen.
Hat der Sprachkurs etwas mit der Arbeit zu tun ? Ist der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ?
Glaube aber, der AG wird den Antrag ablehnen dürfen. Denn auch wenn der AG den AN nur freistellen muß (die Kosten für den Bildungsurlaub muß der AN ja selbst tragen), so ist nicht zu sehen, warum man den Bildungsurlaub in Malta machen sollte. Da liegt der Verdacht nahe, das der Sprachkurs eher zweitrangig ist.
Erstellt am 29.01.2016 um 11:46 Uhr von paula
celestro
also wenn du in Bayern bist ist deine Aussage mit den 5 Tagen mehr als mutig....
Erstellt am 29.01.2016 um 12:48 Uhr von moreno
Na ohne das Bundesland zu kennen kann man hier eh nur raten!
Und Celestro wenn der AN Bildungsurlaub will sollte man schon davon ausgehen, dass die Maßnahme als Bildungsurlaub anerkannt ist. Und das ist halt der Fortbildungswunsch des AN und muss mit seiner Arbeit nix zu tun haben. Und ob er den in Malta macht oder in Kleinkleckersdorf kann dem AG völlig egal sein weil er ja ihn ja nicht bezahlt!
Erstellt am 29.01.2016 um 13:49 Uhr von Hoppel
http://www.bildungsurlaub.de/infos_informationen-und-gesetze-nach-bundeslaendern_18.html
Erstellt am 29.01.2016 um 13:58 Uhr von Pickel
""und muss mit seiner Arbeit nix zu tun haben.""
Moreno, andere Ansicht u.a. BAG.
Erstellt am 29.01.2016 um 14:09 Uhr von celestro
"also wenn du in Bayern bist ist deine Aussage mit den 5 Tagen mehr als mutig...."
bin aber in NRW (habe 5-Tage-Woche) und außerdem stand ja extra dran: "grobe Richtung".
Wieviele Tage gibt es denn in Bayern ?
"Und ob er den in Malta macht oder in Kleinkleckersdorf kann dem AG völlig egal sein weil er ja ihn ja nicht bezahlt!"
Hatte vor einiger Zeit mal nen Sprachkurs gemacht und war vorher beim "Bildungsberater". Dort wurde mir dann erklärt, das die Anerkennung als Bildungsurlaub dadurch meitens verhindert wird. Sprich es ist weniger der Arbeitgeber, der da ein Problem mit hat, als mehr die Stelle, welche über die Anerkennung entscheidet.
Erstellt am 29.01.2016 um 14:33 Uhr von moreno
Ach Pickel lass es doch Bildungsurlaub kann ebenso für politische Bildung Ehrenamt usw genommen werden. Glaub doch nicht immer was Dein Chef Dir erzählt!
Na celestro deswegen müssen Angebote für Bildungsurlaube ja anerkannt werden
Erstellt am 29.01.2016 um 15:29 Uhr von paula
"Wieviele Tage gibt es denn in Bayern ?"
ganz einfach: keinen nach Gesetz! Übrigens wenn es mich nicht täuscht läuft in Sachsen auch so
Bei uns brauchst Du also einen tariflichen Anspruch und den gibt es nur ganz selten und nicht unbedingt in dem Umfang wie den gesetzlichen....
Erstellt am 29.01.2016 um 15:34 Uhr von Pickel
Moreno, es geht weniger um mich oder um meinen Chef - als vielmehr um höchstrichterliche Rechtsprechung.
Ich weiß dass du ein Problem damit hast andere Welten als deine anzuerkennen. Mag sein, dass auch eine gewisse Portion Neid dein Problem ist. Nichts desto trotz liegst du hier einfach daneben.
Erstellt am 29.01.2016 um 17:53 Uhr von moreno
Ach Pickel in Deiner Welt vielleicht und ich glaub hier ist keiner neidisch auf dich und deine Speichelleckerei beim Chef!
Ach übrigens Welpe auch beim Bildungsurlaub ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung nach Paragraf 87
Erstellt am 29.01.2016 um 18:18 Uhr von Jakarta
@Pickel
Von welcher höchstrichterlichen Rechtsprechung faselst du den hier jetzt?
Der mir bekannten ist das hier behauptete aber sehr fremd. Selbst wenn der AG hier den Lohn weiterzahlt, bleibt die Wahlfreiheit der beruflichen oder politischen Weiterbildung.
Lediglich bei der Frage, ob eine Kostenübernahme durch den AG steuerpflichtig ist oder nicht, hängt es von einem überwiegend betrieblichem Interesse ab.
Aber keinesfalls dass, was hier wieder einmal so großspurig verbreitet wird.
Erstellt am 29.01.2016 um 19:08 Uhr von Hoppel
BAG, Urteil vom 15. 3. 2005 – 9 AZR 104/04
Das Niedersächsische Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist nicht verfassungswidrig.
Es ist auch insoweit mit Art. 12 GG vereinbar, als es die Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für eine Maßnahme bezahlt freizustellen, die der allgemeinen Bildung des Arbeitnehmers dient (hier: Sprachkurs Schwedisch).
BAG, Urteil vom 17.02.1998, Az.: 9 AZR 100/97
Ein Arbeitnehmer hat nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn die Bildungsveranstaltung auch dazu dient, die berufliche Mobilität des Arbeitnehmers zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern.
Ein Sprachkurs erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn der Arbeitnehmer die vermittelten Kenntnisse zwar nicht für seine gegenwärtige Arbeitsaufgabe benötigt, der Arbeitgeber aber grundsätzlich Wert auf Arbeitnehmer mit Sprachkenntnissen legt und entsprechende Tätigkeitsbereiche bestehen.
BAG, Urteil vom 18.11.2008, Az.: 9 AZR 815/07
Kläger Flugbegleiter > Kurs "Spanisch für Anfänger I und II" > Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Es ist schon irre, was hier teilweise von sich gegeben wird, ohne überhaupt zu wissen, ob und welches Berufsbildungsgesetz überhaupt greift.
Und dann käme es noch darauf an, in welchem Bundesland die Malta Sprachreise dieses Anbieters überhaupt als Bildungsurlaub anerkannt wird!
Von sechs Anbietern, die Sprachurlaub auf Malta als Bildungsurlaub anbieten, wird z.B. in NRW kein einziger Bildungsurlaub anerkannt, da NRW offensichtlich nur England akzeptiert !
http://www.linguland.com/englisch/bildungsurlaub-malta-87.htm
Erstellt am 29.01.2016 um 20:07 Uhr von Globus
"Es ist schon irre, was hier teilweise von sich gegeben wird, ohne überhaupt zu wissen, ob und welches Berufsbildungsgesetz überhaupt greift."
Ich denke, es liegt daran, dass alle die hier geantwortet haben, eben lediglich die Bestimmungen ihren Bundslandes kannten - was erklärbar und nciht verwerflich ist...
Leider ist Bildungsurlaub Ländersache, aber ganz ganz früher, wurde hier darüber schon einmal gesprochen...
Sei es drum...
Erstellt am 30.01.2016 um 17:24 Uhr von skyline
Hallo
hier ist alles erklärt und du kannst es dir für dein Bundesland heraussuchen.
http://www.bildungsurlaub.de/home.html