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Bildungsurlaub bzw. Freistellung Thüringen, Kann AG dies ablehnen, wenn...?

N
NiDi
Aug 2023 bearbeitet

Hallo,

ich hätte gerne mal eine Rückmeldung zum Thema Bildungsurlaub. Es geht um folgenden Fall, wir sind ein soziales Unternehmen in Thüringen, damit gilt das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz; Eine Kollegin mit 37 Wochenstunden (Teilzeit) möchte einen Bildungsurlaub machen, die Stelle lässt sich gerade dafür zertifizieren. Es geht um 7 Tage, von denen sie gerne die 5 möglichen Tage geltend machen möchte. Unser Arbeitgeber hat ihr dafür jetzt eine Bildungsfreistellung nicht gewährt mit der Begründung, dass in unserem Unternehmen bereits überdurchschnittlich viele Weiterbildungstage gewährt werden und die Kollegin in der Vergangenheit davon bereits profitierte. Tatsächlich wurden ihr in der Vergangenheit (ca.2017-2019) immer mal für Weiterbildungen auch Tage (ca. 3 Tage pro Jahr) Bildungsfreistellung oder bezahlte Weiterbildungstage gewährt. Im letzten und laufenden Kalenderjahr gab es allerdings noch gar keine Freistellung oder Weiterbildungstage.

Ich würde ganz grob also davon ausgehen, dass sie demnach einen Anspruch auf die bezahlte Bildungsfreistellung hat. Oder?

416019

Community-Antworten (19)

R
rtjum

02.08.2023 um 16:52 Uhr

was sagt denn das Gesetz in Thüringen dazu?

C
celestro

02.08.2023 um 17:24 Uhr

Wenn der AG zu sehr belastet wird, ist das normalerweise durchaus ein Grund. Wenn ich aber:

"Im letzten und laufenden Kalenderjahr gab es allerdings noch gar keine Freistellung oder Weiterbildungstage."

dann klingt das eher nach ziemlichem Bullshit ... Sorry!

T
Tagträumer1

02.08.2023 um 21:24 Uhr

Gibt es denn Ergebnisse dieser Bildungstage? Abgeschlossene Weiterbildung xy?

Ansich wohl erlaubt lt. Gesetz in Thüringen, als AG schwer umzusetzen, die Arbeitskraft fehlt nunmal faktisch und die anderen müssen es aufarbeiten. Deshalb die Frage, wo der Mehrwert für den AG hierbei ist?

C
celestro

03.08.2023 um 01:16 Uhr

https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungsurlaub-bildungsfreistellung-in-thueringen

daraus:

"- Kein Anspruch besteht in Kleinbetrieben bis 5 Mitabeitern.

  • Bei 5 bis 25 Beschäftigten kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen, wenn bereits 5 Arbeitstage in Anspruch genommen wurden.

  • Bei 26 bis 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber ab der Inanspruchnahme von 10% der im Betrieb möglichen Freistellungstage (Beschäftigte mal 5) ablehnen, ab 50 Mitarbeitern dürfen bis 20% der Beschäftigten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen."

"Deshalb die Frage, wo der Mehrwert für den AG hierbei ist?"

Bildungsurlaub muss (abgesehen von einigen speziellen Bundesländerregelungen) keinen Mehrwert für den AG haben. Und die Bundesländer, die einen Mehrwert für den AG vorsehen, haben diese "Beschränkung" normalerweise nicht bezüglich politischer Bildung. Wenn man also im Rahmen eines Bildungsurlaubes das KZ Buchenwald besucht und sonstiges über die Nazi-Herrschaft lernt, ist es völlig egal ob der AG davon etwas hat.

T
Tagträumer1

03.08.2023 um 09:53 Uhr

Aus diesem Grund halte ich dieses Gesetz für einen Fehler, gerne Weiterbildung mit einem beruflichem Nutzen. Wer sich politisch weiterbilden möchte, kann dies doch gerne in seiner Freizeit tun. Weshalb das nun der AG bezahlen muss, erschließt sich mir nicht.

W
WackleDackle

03.08.2023 um 11:40 Uhr

@NiDi: "Im letzten und laufenden Kalenderjahr gab es allerdings noch gar keine Freistellung oder Weiterbildungstage." Meinst du damit für die Kollegin oder generell im ganzen Betrieb? Bei ersterem wäre das wohl egal, weil es auf die im ganzen Betrieb gewährten Bildungsfreistellungs-Tage ankommt

P
petermännchen

03.08.2023 um 11:54 Uhr

@Tagträumer1: dir erschließt sich vieles nicht.

C
celestro

03.08.2023 um 11:59 Uhr

"Weshalb das nun der AG bezahlen muss, erschließt sich mir nicht."

Tut er nicht ... den Bildungsurlaub muss man selbst bezahlen ... der AG muss den MA nur für die Zeit freistellen.

Hinzu kommt ... man könnte argumentieren, das ein politisch gebildeter MA für den AG auch einen Mehrwert darstellt, sofern man Mehrwert nicht allein auf die Kompetenzen des direkten Arbeitsplatzes beschränkt.

T
Tagträumer1

03.08.2023 um 12:00 Uhr

Dann erklär es mir bitte.

T
takkus

03.08.2023 um 12:04 Uhr

Das muss hier niemand erklären. Es ist ein gesetzlicher Anspruch. Wenn es dir nicht passt, dann ab in Richtung Gesetzgeber.

T
Tagträumer1

03.08.2023 um 12:05 Uhr

@celestro ... die liegengebliebene Arbeit muss ja trotzdem erledigt werden, folglich hat der AG dadurch eine Belastung.

Die Kompetenzen beschränken sich nunmal primär auf den Arbeitsplatz. Was bringt es dem AG eines Gärtners, dass der weiß, wie das politische System funktioniert?

E
enigmathika

03.08.2023 um 12:14 Uhr

@tagträumer Das hat der Gesetzgeber gemacht, damit die Leute, die nach einem langen Arbeitstag zu erschöpft für die Abendschule sind, dennoch eine Chance auf Weiterbildung haben. Das soll zum "lebenslangen Lernen" motivieren, denn geistig trainierte Menschen nützen dem Arbeitgeber und der Gesellschaft.

C
celestro

03.08.2023 um 12:14 Uhr

"die liegengebliebene Arbeit muss ja trotzdem erledigt werden, folglich hat der AG dadurch eine Belastung."

klar ... es ging mir nur um den Aspekt des Bezahlens. Wobei man natürlich auch argumentieren kann, das der AG "bezahlt" ... weil er den AN für die Zeit ja "weiterbezahlt".

"Die Kompetenzen beschränken sich nunmal primär auf den Arbeitsplatz. Was bringt es dem AG eines Gärtners, dass der weiß, wie das politische System funktioniert?"

Kommt darauf an ... dem AG, der den AN nur als Arbeitsmaschine ansieht, vermutlich nichts. Wenn der AG aber wert darauf legt, das die AN auch mitdenken können und andere soziale Kompetenzen besitzen, vermutlich sehr viel.

T
takkus

03.08.2023 um 12:22 Uhr

""die liegengebliebene Arbeit muss ja trotzdem erledigt werden, folglich hat der AG dadurch eine Belastung.""- ach Junge-> komm doch nicht schon wieder damit um die Ecke.

Bei gesetzlich oder tariflich geregeltem Anspruch auf Freistellung ist der Arbeitgeber dafür zuständig, das es ein Ausfallkonzept gibt.

T
Tagträumer1

03.08.2023 um 12:34 Uhr

Soziale Kompetenzen erreiche ich also durch politische Weiterbildung, nicht durch Mitgliedschaften in Vereinen oder Sportgruppen?

Weiterbildung ist völlig ok, zum Nutzen der Arbeit, alles weitere in der Freizeit oder im Urlaub.

C
celestro

03.08.2023 um 12:50 Uhr

"Soziale Kompetenzen erreiche ich also durch politische Weiterbildung, nicht durch Mitgliedschaften in Vereinen oder Sportgruppen?"

Das Eine schließt das Andere ja nicht aus, oder?

E
enigmathika

03.08.2023 um 13:05 Uhr

Jeder Arbeitsplatz, jedes Unternehmen ist eingebettet in dieses politische System. Ein Verständnis dafür, wie das alles funktioniert, ist nicht nur nützlich sondern erforderlich. Deshalb bieten manche Arbeitgeber sogar selbst neben branchenspezifischer auch politische Weiterbildung an.

Übrigens wird Bildungsurlaub in Deutschland nur von 2% aller Arbeitnehmer genommen.

NB
nicht brauchen

03.08.2023 um 13:50 Uhr

Kann es sein, dass Tagträumer1 nicht der erste Nickname von dir ist?

N
NiDi

03.08.2023 um 14:21 Uhr

@rtjum: Das Gesetzt sagt klar, dass es einen Anspruch auf 5 Tage gibt´, lt. §1 ThürBfG besteht ein Anspruch und lt. §3 ThürBfG "von bis zu fünf Arbeitsage..." (https://www.bildungsurlaub.de/files/Thringer%20Bildungsfreistellungsgesetz%20Stand%202015.pdf)

@celestro: Danke für die Rückmeldung.

@WackleDackle : Es gab im gesamten Betrieb seit 2019 keine Bildungsfreistellungstage für gar keinen Mitarbeitenden. Es gibt da auch keine homogene Interessenlage zu Weiterbildungen. Meist wird bei uns eine für das Team im Jahr organisiert und alles andere erfolgt durch individuelle Absprachen. Seit der Pandemie läuft da aber eigentlich nichts und die einzige "Weiterbildung" seit dem war keine, sondern ein Fachvortrag einer anderen Kollegin aus dem Unternehmensverband. Alles andere läuft meist privat. Von daher würde ich die Kollegin schon gerne unterstützt sehen.

Ansonsten erstmal danke für eure konstruktiven Rückmeldungen. Was ich mir jetzt mitnehme ist, dass ich da mit der Geschäftsführung und ihr nochmal ins Gespräch gehe, da ja ein Anspruch bestehen sollte.

@Tagträumer1: Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit finde ich leider nicht zielführend... . & auch nicht hilfreich zu meiner Frage. Darüber hinaus kann ich sagen, dass die Stelle eine zertifizierte Stelle ist und die Weiterbildung fachspezifisch ist und einen Mehrwert für die tägliche Arbeit der Kollegin hat.

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