Erstellt am 09.10.2010 um 18:04 Uhr von nicoline
Hallo Schildkröte,
*rechtliche Grundlagen zur Dienstplangestaltung im öffentlichen Dienst*
Egal ob öffentlicher Dienst oder nicht, sind dieses mindestens das Arbeitszeitgesetz und der evtl. geltende Tarifvertrag
*rechtliche Grundlagen zur Mitbestimmung*
im Falle der Arbeitszeit § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
*Ich brauche eine Betriebsverienbarung zur Dienstplangestaltung*
Deine Fragen lassen mich vermuten, dass der BR entweder noch ziemlich neu ist, oder sich bislang zu wenig mit Mitbestimmungsrechten und rechtlichen Grundlagen beschäftigt hat.
In beiden Fällen würde ich raten, zunächst mal Schulungen zum BetrVG und zur Arbeitszeit zu absolvieren, bevor man sich so mir nichts, Dir nichts an eine Betriebsvereinbarung macht. Da ist sehr viel zu beachten, von Betrieb zu Betrieb ganz unterschiedlich und ohne Hilfe kann das nur schief gehen.
LG, nicoline
Erstellt am 09.10.2010 um 21:21 Uhr von neskia
Auch wenn schildkröte Betriebsrat und nicht Personalrat schreibt, mal vorsichtig nachgefragt:
Was gilt bei euch?
das Betriebsverfassungsgesetz
oder
das Personalvertretungsgesetz (wenn ja für welches Land?)