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Arbeitszeitverteilung bei Teilzeit

K
Kecks
Jan 2018 bearbeitet

Kollegin hat 16 Wochenstunden im Vertrag stehen ohne Zusätze ob an zwei oder mehr Tagen zu leisten. Jetzt hat der AG sie so eingeteilt das sie innerhalb einer Woche auf 64 ! Stunden kommt - ist das zulässig? Aus verschiedenen Gründen kann sie das auch so nicht leisten- wie ist eure Meinung?

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

28.01.2016 um 13:04 Uhr

Mit Betriebsrat???????

K
Kecks

28.01.2016 um 13:13 Uhr

wir haben das noch nicht offiziel vorliegen. im Vertrag steht auch das der AG bei betrieblichen Bedarf für einen begrenzten Zeitraum die Einteilung der Zeit oder Abweichungen von der Regelarbeitszeit anordnen kann.

F
fkusi

28.01.2016 um 13:21 Uhr

Ob mit oder ohne Betriebsrat, 64 Stunden Wochenarbeitszeit geht garnicht. Schaut ins Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit und, falls Ihr einen Tarifvertrag habt, § 7 Abweichende Regelungen. Außerdem hat Eure Kollegin doch einen Vertrag über 16 Wochenstunden Arbeitszeit. Wenn es Unstimmigkeiten gibt holt euch Rat bei einem Arbeitsrechtler.

M
Moreno

28.01.2016 um 13:25 Uhr

Na was in diesem Vertrag steht ist ja erst mal völlig egal. Als Betriebsrat müsst Ihr ja die Überstunden genehmigen und das würde ich in diesem Fall ganz bestimmt nicht tun. Ich würde dem AG auch untersagen, dass er Überstunden anordnet bevor diese von Euch genehmigt sind!

G
gironimo

28.01.2016 um 14:37 Uhr

im Vertrag steht auch das der AG bei betrieblichen Bedarf für einen begrenzten Zeitraum die Einteilung der Zeit oder Abweichungen von der Regelarbeitszeit anordnen kann.<

Sehe ich auch so. Der Vertrag hebt nicht die Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage auf. Und der BR kann auch ohne Urteile oder Gesetze als Argumentationshilfe NEIN sagen. Ggf. wenn er es "nur" für unzumutbar hält.

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