Erstellt am 28.01.2016 um 12:04 Uhr von moreno
Erstellt am 28.01.2016 um 12:13 Uhr von Kecks
wir haben das noch nicht offiziel vorliegen. im Vertrag steht auch das der AG bei betrieblichen Bedarf für einen begrenzten Zeitraum die Einteilung der Zeit oder Abweichungen von der Regelarbeitszeit anordnen kann.
Erstellt am 28.01.2016 um 12:21 Uhr von fkusi
Ob mit oder ohne Betriebsrat, 64 Stunden Wochenarbeitszeit geht garnicht. Schaut ins Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit und, falls Ihr einen Tarifvertrag habt, § 7 Abweichende Regelungen. Außerdem hat Eure Kollegin doch einen Vertrag über 16 Wochenstunden Arbeitszeit. Wenn es Unstimmigkeiten gibt holt euch Rat bei einem Arbeitsrechtler.
Erstellt am 28.01.2016 um 12:25 Uhr von moreno
Na was in diesem Vertrag steht ist ja erst mal völlig egal. Als Betriebsrat müsst Ihr ja die Überstunden genehmigen und das würde ich in diesem Fall ganz bestimmt nicht tun. Ich würde dem AG auch untersagen, dass er Überstunden anordnet bevor diese von Euch genehmigt sind!
Erstellt am 28.01.2016 um 13:37 Uhr von gironimo
> im Vertrag steht auch das der AG bei betrieblichen Bedarf für einen begrenzten Zeitraum die Einteilung der Zeit oder Abweichungen von der Regelarbeitszeit anordnen kann.<
Sehe ich auch so. Der Vertrag hebt nicht die Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage auf. Und der BR kann auch ohne Urteile oder Gesetze als Argumentationshilfe NEIN sagen. Ggf. wenn er es "nur" für unzumutbar hält.