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An- und Umkleidezeiten

L
Laubach
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hier noch eine kurze Frage: Unsere Mitarbeiter im Produktionsbereich tragen Arbeitskleidung, die vom Unternehmen gestellt wird. Allerdings werden sie nicht verpflichtet diese Kleidung zu tragen. Man sieht es "nur" gern. Nun haben wir aber alle eine Pflicht zum Tragen von Arbeitsschutzschuhen. Dies ist in einer BV geregelt. Es wurde aber nicht vorgeschrieben, dass die Schuhe im Betrieb bleiben müssen. Jeder Mitarbeiter könnte die auch im Privaten tragen. Reicht die Pflicht zum Tragen von Arbeitsschutzschuhen aus um die An- und Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten zu lassen?

LG Laubach

85202

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

27.01.2016 um 12:07 Uhr

Nein

L
laubach

27.01.2016 um 12:10 Uhr

Dachte ich mir schon... Danke!!!

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