Erstellt am 27.01.2016 um 08:34 Uhr von Pickel
Erfüllt der Bewerber denn alle Anforderungen an die ausgeschriebene Stelle? Oder war er ggf. unter bedingt geeigneten nur der Geeigneste?
Ausschreibungen sind immer eine Wunschvorstellung, eine Planung. Ob sie umsetzbar ist hängt dann eben natürlich auch von den eingehenden Bewerbern ab.
Erstellt am 27.01.2016 um 09:23 Uhr von betriebsratBCE
Es wurde in der Ausschreibung nur eine "qualifizierte Ausbildung" in dem Tätigkeitsbereich sowie Berufserfahrung gefordert.
Diese und einen Bachelor-Abschluss konnte der Bewerber vorweisen.
Und ist es nicht so, dass die Zuordnung zur Tarifgruppe aufgrund des zugrundeliegenden Tätigkeitsprofils und nicht primär aufgrund des Ausbildungsgrades des MA erfolgt!?
Mir stellt sich daher die Frage, wie bindend die hausinterne Stellenbewertung für die Eingruppierung ist?
Erstellt am 27.01.2016 um 12:29 Uhr von moreno
Und: Könnten ggf. auch die Mitglieder des damaligen BR "belangt" werden, da dies scheinbar damals durchgewunken wurde?
Ne ganz bestimmt nicht!
Und wenn ich als AN meine ich bin falsch eingruppiert kann ich ja notfalls auf die richtige Eingruppierung klagen. Ob ich dies in einem befristeten Arbeitsverhältnis mache hmmm das würd ich mir überlegen! ;-)
,,Mir stellt sich daher die Frage, wie bindend die hausinterne Stellenbewertung für die Eingruppierung ist?'' na das könnte dann ja ein Arbeitsrichter entscheiden.
Erstellt am 27.01.2016 um 14:26 Uhr von Pjöööng
Nach welchen Kriterien sich die korrekte Einstufung ergibt, sollte eigentlich dem Tarifvertrag zu entnehmen sein.
Erstellt am 27.01.2016 um 19:33 Uhr von AlterMann
Der BR wird doch wegen der Weiterbeschäftigung demnächst angefragt. Dann hat er die Möglichkeit, der Einstellung zuzustimmen und gleichzeitig der Eingruppierung zu widersprechen.
Oder er stellt sich auf den Standpunkt, dass er erst die vollständigen Informationen zur Eingruppierung vorgelegt haben will, bevor er der Weiterbeschäftigung zustimmt, und dass bis dahin die Frist gehemmt ist.
Auf beiden Wegen ist damit möglicherweise der Basar eröffnet.
Erstellt am 27.01.2016 um 20:41 Uhr von gironimo
In dieser Frage sollte er sich an die Gewerkschaft wenden und um Rechtsschutz fragen. Dazu muss er natürlich Mitglied sein.
Allerdings sollte er mit Rechtsschritten warten, bis sein Vertrag entfristet oder zumindest verlängert ist. Wenn der BR der Einstellung (hier Verlängerung) zustimmt aber nicht der Eingruppierung könnte der AG auf die Idee kommen und auf die Einstellung verzichten.