Erstellt am 17.03.2019 um 18:51 Uhr von celestro
Die Gewerkschaft wird Dir jedenfalls weitaus besser helfen können, als wir Laien ohne jede Ahnung, wovon Du überhaupt redest. Und nein ... auch Dein vieler Text hat die Fragezeichen nicht kleiner gemacht.
Erstellt am 17.03.2019 um 19:47 Uhr von Catweazle
Die Antwort steht vielleicht im Tarifvertrag. Es ist möglich, dass zeitweise Tätigkeiten in höheren Tarifgruppen für diese Zeit auch höher vergütet werden müssen. Die Gewerkschaft wird es dir
sicher genau sagen können.
Erstellt am 17.03.2019 um 22:00 Uhr von nicoline
Im öffentlichen Dienst ist es jedenfalls so, dass die Summe der höherwertigen Tätigkeiten mindestens 50% betragen muss, um einen Anspruch auf Höhergruppierung zu haben. Über den Weg dahin sind dicke Bücher geschrieben worden, das lässt sich hier ganz sicher nicht klären. Da es wenig Anwälte gibt, die sich in Tarif- und Eingruppierungsrecht wirklich gut auskennen, solltest du dich mit Hilfe der Gewerkschaft vorbereiten und nicht hier. Alles Gute!
Erstellt am 18.03.2019 um 07:30 Uhr von BRHamburg
Es wird keine feste Grenze geben. In einem Beitrag wurden hier 50% geschrieben. Bei uns reichen zum Teil die Vorraussetzungen für diese Tätigkeit und die eingeräumte Möglichkeit für den Arbeitgeber die Kollegen dort einzusetzen. Oder eben nach x Wochen auf dieser Stelle im Jahr. Klarheit kann hier nur die Gewerkschaft geben. Ich hoffe das ihr dort Mitglied seid.