Im tarifgebundene Unternehmen meines Partners (ich selbst in anderem Unternehmen BR) hat die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung meines Partners für Ihn eine neue Stellenbewertung gemacht. Der Personaler hat in die Bewertung selbst die in der Vergangenheit durchschnittliche AU (2017 für 6Monate Bandscheibenvorfall) mit aufgeführt. Mir ist klar, dass dies nicht mit bewertet sein darf. Wo finde ich denn entsprechende Regelungen was, wie usw. bewertet werden darf? Beispielsweise zu wieviel Prozent höherwertige Arbeit geleistet werden muss, um die höhere Lohngruppe zu bekommen. Ich habe im Kompaktkommentar vom Peter Wedde scheinbar nicht die richtigen Schlagworte gefunden.
Natürlich können wir dazu einen Anwalt noch einsetzen und die richtige Eingruppierung einklagen, manchmal hilft jedoch auch das Aufzeigen der Fakten und ein vernünftiges Gespräch. Noch dazu, weil die GF gar nicht so negativ einer Höhergruppierung entgegen steht, jedoch auf den Personaler hört.
Und ja wir werden uns auch an die entsprechende Gewerkschaft wenden müssen, jedoch bin ich ein Mensch der gern vorbereitet ist.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Mühen!!