Erstellt am 22.01.2016 um 07:51 Uhr von gironimo
Tarifverträge unterliegen ja nicht den Regeln des BetrVG (also vergleichbar mit § 77 etwa), sondern dem Tarifvertragsgesetz.
Außerdem gelten ja auch noch die Arbeitsverträge.
Bei Verkauf des Betriebes gilt § 613a BGB
Erstellt am 22.01.2016 um 07:56 Uhr von Hartmut
Fußballspieler, sei mir nicht böse, aber das von dir angesprochene Thema 'Betriebsänderung / Betriebsübergang' ist so groß, dass dafür mehrtägige Schulungen angeboten werden. So ein paar Antworten im Forum, und seien sie noch so gut, können das nicht ersetzen. Für den Anfang schau doch mal in das BetrVG, besser noch in einen Kommentar, zum §111 BetrVG.
Erstellt am 22.01.2016 um 09:03 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Bei Verkauf des Betriebes gilt § 613a BGB"
Das kann der Fall sein, ist aber nun wirklich nicht zwingend!
Erstellt am 22.01.2016 um 11:23 Uhr von JollyJumper
dazu hier mal etwas ganz informatives
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-beschluss-4-azr-61-14-bezugnahmeklausel-betriebserwerb-eugh/
Erstellt am 22.01.2016 um 16:27 Uhr von gironimo
..... stimmt Pjöööng; beim reinen Inhaberwechsel bleibt eh mehr oder weniger alles beim Alten.