W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung Tarifvertrag

F
Fußballspieler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wenn ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag kündigt, muss er weiterhin Tariflohn zahlen, bis der Tarifvertrag durch eine neue Abmachung ersetzt wird. Wie verhält es sich, wenn der Betrieb verkauft wird? Muss der neue Arbeitgeber auch eine neue Abmachung abschließen?

1.02405

Community-Antworten (5)

G
gironimo

22.01.2016 um 08:51 Uhr

Tarifverträge unterliegen ja nicht den Regeln des BetrVG (also vergleichbar mit § 77 etwa), sondern dem Tarifvertragsgesetz.

Außerdem gelten ja auch noch die Arbeitsverträge.

Bei Verkauf des Betriebes gilt § 613a BGB

H
Hartmut

22.01.2016 um 08:56 Uhr

Fußballspieler, sei mir nicht böse, aber das von dir angesprochene Thema 'Betriebsänderung / Betriebsübergang' ist so groß, dass dafür mehrtägige Schulungen angeboten werden. So ein paar Antworten im Forum, und seien sie noch so gut, können das nicht ersetzen. Für den Anfang schau doch mal in das BetrVG, besser noch in einen Kommentar, zum §111 BetrVG.

P
Pjöööng

22.01.2016 um 10:03 Uhr

Zitat (gironimo): "Bei Verkauf des Betriebes gilt § 613a BGB"

Das kann der Fall sein, ist aber nun wirklich nicht zwingend!

J
JollyJumper

22.01.2016 um 12:23 Uhr

G
gironimo

22.01.2016 um 17:27 Uhr

..... stimmt Pjöööng; beim reinen Inhaberwechsel bleibt eh mehr oder weniger alles beim Alten.

Ihre Antwort