Tarifvertrag gekündigt - was ist mit den Arbeitsverträgen der neu eingestellten MA?
Hallo, wer kann mir helfen.? Wir sind ca 200 MA in einem Wohlfahrtsverband. Unser Tarifvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2006 gekündigt. Nun stehen vor dem 31.12.2006 Neueinstellungen an. Zum Teil befristet(Mutterschaftsvertretungen), zum Teil unbefristet. Es besteht nicht die Aussicht,daß sich die Tarifpartner schnell auf einen neuen Tarifvertrag einigen. Müssen die neu eingestellten MA einen Arbeitsvertrag unterschreiben, der den Passus enthält(sinngemäß):......der bestehende Tarifvertrag wurde zum 31.12.2006 gekündigt, ich verpflichte mich den neuen (noch nicht bestehenden Tarifvertrag) anzuerkennen und auf mein Vertragsverhältnis anzuwenden. Oder muß nur der Hinweis auf den geküngigten Tarifvertrag erfolgen? Bitte um schnelle nachricht, denn die Sache ist eilig .DANKE
Community-Antworten (1)
23.11.2006 um 09:32 Uhr
Hallo Bambi,
klingt mir ganz nach AWO. Materie ist sehr schwierig. Der gekündigte Tarifvertrag hat Nachwirkung für alle ver.di - Mitglieder. Sobald ein neuer Tarif mit ver.di abgeschlossen wird, gilt dieser für alle Mitglieder. Sollte sich der Arbeitgeberverband eine andere Gewerkschaft suchen (z.B. DHV) und einen Tarifvertrag (Gefälligkeitstarif) abschliessen, so kann der AG versuchen diesen über Änderungsverträge bzw. Änderungskündigungen in Anwendung zu bringen. Ver.di Mitglieder sollten diese Verträge nicht unterzeichnen, auch wenn es die Änderungskündigung gibt, auf alle Fälle vorm Arbeitsgericht klagen. Alle Nichtmitglieder haben keine andere Chance und müssen letztlich die Verträge annehmen. Wende Dich am besten an Deinen Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft. Ich hoffe Dir hilft die Antwort.
Gruß FH
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