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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

welche Kündigungsfrist gilt (AN-Seite)

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marzipanbahn
Jun 2022 bearbeitet

Hallo, ich stelle mir eine Frage bzgl. Kündigungsfristen. Einerseits gibt es in unserem Betrieb einen Tarifvertrag, in dem die Kündigungsfristen geregelt sind und wonach diese nach einer bestimmten Zugehörigkeit, selbst wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer ausgeht, 3-6 Monate betragen können. Ich habe selbst Arbeitsverträge gesehen (bin Mitglied im BR), in denen unter dem Punkt Kündigung explizit auf die Regelungen im Tarifvertrag hingewiesen werden. Wenn ich meinen Arbeitsvertrag lese, steht unter dem Punkt Kündigung kein Hinweis auf den Tarifvertrag, sondern dass die gesetzlich üblichen Kündigungsfristen gelten würden.

Nun frage ich mich: Steht ein Tarifvertrag über den Vereinbarungen eines Arbeitsvertrags? Gibt es da eine "Ordnung"? Könnte der Tarifvertrag dann den Inhalt meines AV aushebeln?

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Community-Antworten (10)

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rtjum

30.05.2022 um 17:44 Uhr

Wenn in deinem AV steht, dass die gesetzlichen Fristen gelten dann ist das auch so.

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DummerHund

30.05.2022 um 17:50 Uhr

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marzipanbahn

31.05.2022 um 11:40 Uhr

Okay, vielen Dank! Dann müsste in meinem Fall ja auch das Günstigkeitsprinzip gelten. Da 4 Wochen für mich natürlich "einfacher" sind als 4 Monate.

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R.Staunlich

31.05.2022 um 14:49 Uhr

Ich würde da nicht so übereilt urteieln wollen, ohne zumindest den Arbeitsvertrag gesehen zu haben. Steht da z.B. eine Bezugnahmeklausel (zum Tarifvertrag) drin? Bist Du Gewerkschaftsmitglied?

Auch beim Günstigkeitsprinzip sollte man vorsichtig sein. Hier gilt keine Rosinenpickerei, sondern es ist die Regelung anzuwenden, welche in der Gesamtschau günstiger ist.

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Moreno

31.05.2022 um 15:17 Uhr

R.Staunlich wie kommst Du darauf, dass hier Rosinen gepickt werden? Marzipanbahn hat im Arbeitsvertrag eine günstigere Regelung im AV und auf diese kann er sich berufen. Regelt der AV etwas vom Tarif abweichendes, was günstiger für den AN ist , hat die arbeitsvertragliche Regelung Vorrang. Und, dass eine für den AN kürzere Kündigungsfrist günstiger ist sollte klar sein ;-)

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R.Staunlich

31.05.2022 um 17:49 Uhr

Eine kürzere Kündigungsfrist ist eben in dem Moment nicht mehr günstiger, wenn der Arbeitgeber kündigt.

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Moreno

31.05.2022 um 18:08 Uhr

R.Staunlich der AG hat doch die längeren Kündigungsfristen nur nicht der AN wenn es um die gesetzliche Regelung geht. Hier kann Marzipanbahn eben von der kürzeren gesetzlichen Kündigungsfrist profitieren weil er diese im AV drin hat. Wer die tarifliche drin hat der hat eben eine längere Frist.

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Catweazle

01.06.2022 um 01:56 Uhr

So einfach ist es nicht. Es gibt ein BAG-Urteil dazu. Ich habe es aber nicht verstanden.

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Moreno

01.06.2022 um 10:28 Uhr

So einfach ist es nicht....Zitat catweazel...doch so einfach ist dies...Sehr geehrter Her Fritz hiermit kündige ich vertragsgemäß zum..... ;-) Ich wette, dass der AG den Fehler gemacht in alten Arbeitsverträgen die gesetzliche Regelung reinzuschreiben und dies bei den neuen korrigiert hat und die tarifliche Regelung verwendet.

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